Das Schweizer Aussenministerium (EDA) und der Nahe Osten – Ein Faktencheck

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Kuppel des Bundeshauses. Foto Absolutely new, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=16650514
Kuppel des Bundeshauses. Foto Absolutely new, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=16650514
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Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) hat auf seiner Homepage eine umfassende Darstellung der Haltung der Schweiz zum Nahostkonflikt veröffentlicht.

 

Schon der Eingangssatz weist Ungenauigkeiten auf, die Berufsdiplomaten nicht unterlaufen sollten:

„Die Schweiz setzt sich für einen auf dem Verhandlungsweg erzielten, gerechten und dauerhaften Frieden zwischen Israelis und Palästinensern ein, der auf einer Zweistaatenlösung basiert.“

Hätte da „Israel“ gestanden, wäre klar, dass die Regierung des Staates gemeint ist. Noch problematischer ist die Formulierung „Palästinenser“. Wer ist da gemeint- nur Inhaber eines palästinensischen Passes, oder auch andere Araber, die nicht Bürger der Autonomiegebiete im Westjordanland und im Gazastreifen sind? Und was ist mit den 300.000 Arabern in Ostjerusalem, die sich zwar selber oft als „Palästinenser“ bezeichnen, laut ihrem Status aber Jordanier mit israelischem Ausweis sind. Sie leben nicht im Autonomiegebiet, besitzen also keinen palästinensischen Pass. Umso mehr gilt das für etwa 2 Millionen Israelis, die manchmal auch „Palästinenser“ genannt werden, weil sie Araber sind. Wollen die Schweizer Diplomaten hier etwa einen „gerechten und dauerhaften Frieden“ zwischen Israelis und Israelis erzielen?

Wenn Linien plötzlich zu Grenzen werden

Noch diffuser werden die Nahostexperten des EDA im zweiten Satz mit der Behauptung:

„Sie (die Schweiz) anerkennt den Staat Israel innerhalb seiner Grenzen von 1967“

Welche „Grenzen“? Den Schweizer Beamten sollte bekannt sein, dass es niemals eine international anerkannte Staatsgrenze zwischen Israel und dem seinerzeit von Ägypten besetzten Gazastreifen und dem von Jordanien besetzten und später völkerrechtswidrig annektierten Westjordanland (inklusive Ost-Jerusalem) gab. Es gibt nur die Waffenstillstandslinie von 1949. Die ist ausdrücklich keine Grenze, sondern wurde von Militärs 1949 auf Rhodos ausgehandelt.

Weiter heisst es dort:

„und engagiert sich für einen lebensfähigen, zusammenhängenden und souveränen Staat Palästina“

Wie ist „lebensfähig“ definiert? Wenn jener künftige Staat auch noch zusammenhängend sein soll (Gaza und Westjordanland), würde also Israel in zwei Teile geschnitten. Falls das ein Argument für Lebensfähigkeit sein soll, kümmert es die Schweiz offenbar nicht, die „Lebensfähigkeit“ Israels zugunsten der Palästinenser infrage zu stellen.

EDA geht sogar weiter als Trump

Das Eidgenössische Departement geht hier deutlich weiter als sogar der amerikanische Präsident Donald Trump. Der hatte am Ende seiner umstrittenen Rede um die Anerkennung Jerusalems als Hauptstadt Israels erklärt, dass die Souveränität und die Grenzen innerhalb der Stadt erst künftig durch Verhandlungen festgelegt werden müssten. Während also Trump entscheidende Fragen offenliess, erklärt die Schweiz, dass Jerusalem „auf der Grundlage der Grenzen von 1967 und mit Ost-Jerusalem als Hauptstadt“ aufgeteilt werden müsse.

 

Ost-Jerusalem und das Westjordanland hat Israel 1967 in einem präventiven Verteidigungsakt von Jordanien erobert. Die Grenzen Jerusalems wurden erweitert und die ganze Stadt annektiert, ohne völkerrechtliche Anerkennung. Wieso soll das Gebiet dem noch gar nicht existierenden palästinensischen Staat zugeschlagen werden? Es klingt, als hätte sich die neutrale Schweiz da Narrativ und Ansprüche der Palästinenser zu eigen gemacht, ohne Verhandlungen abzuwarten.

„Nach Auffassung der Schweiz gelten alle von Israel kontrollierten Gebiete, die ausserhalb der Grenzen von 1967 liegen, gemäss humanitärem Völkerrecht, als besetzte Gebiete.“

Offenbar beruft sich hier die Schweiz auf die Genfer Konventionen. Nur gibt es hier laut Völkerrechtlern durchaus unterschiedliche Interpretationen. Denn Voraussetzung für ein „besetztes Gebiet“ ist, dass es zuvor einem anderen „Souverän“ gehörte. Der letzte Souverän im vormals ägyptisch besetzten Gaza oder im jordanischen Westjordanland war das osmanische Reich. Wäre also der zuständige Souverän, dessen Landteile von Israel „besetzt“ wurden, das osmanische Reich, also die heutige Türkei?

„Die Schweiz ist der Ansicht, dass die israelischen Siedlungen gegen das humanitäre Völkerrecht verstossen.“

Hierzu müsste die Schweiz nach erneuter Lektüre ihrer Genfer Konventionen freilich nachweisen, dass Juden oder Israelis, darunter übrigens auch Araber, in diese Siedlungen „deportiert oder transferiert“ worden sind. So steht es nämlich in den Genfer Konventionen. Von reiner Bautätigkeit ist da nicht die Rede. Weiter wird in der Stellungnahme behauptet, dass die Siedlungen „zudem ein grosses Hindernis für den Frieden“ seien. Genau das ist das Narrativ der Palästinenser. Es gibt auch noch andere „Hindernisse für Frieden“, die hier geflissentlich verschwiegen werden, etwa die Verweigerung, das Existenzrecht Israels (in welchen Grenzen auch) zu akzeptieren, d.h. Ansprüche auf Tel Aviv als Teil von Palästina, das Rückkehrrecht für Flüchtlinge, vom Terror mal ganz abgesehen.

Land für Frieden oder Land für Raketen?

In dieser offiziellen Abhandlung gibt es noch zahlreiche weitere Forderungen an Israel. Unter anderem, «land for peace» anzuerkennen. Dieser Grundsatz steht keineswegs in der UNO Resolution 242, wie oft behauptet. Ebenso verschweigt die Schweiz hier, was passiert ist, als Israel im Jahr 2005 den ganzen Gazastreifen geräumt hat, als „Land“ an die Palästinenser abgegeben wurde. Anstelle von „peace“ erhielt Israel um die 12.000 Raketen aus dem Gazastreifen, abgeschossen von der Hamas!

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Über Ulrich W. Sahm

Ulrich W. Sahm, Sohn eines deutschen Diplomaten, belegte nach erfolgtem Hochschulabschluss in ev. Theologie, Judaistik und Linguistik in Deutschland noch ein Studium der Hebräischen Literatur an der Hebräischen Universität in Jerusalem. Seit 1975 ist Ulrich Sahm Nahost-Korrespondent für verschiedene deutschsprachige Medien und berichtet direkt aus Jerusalem.

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1 Kommentar

  1. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang aber auch, dass der Departementsvorsteher des EDA, welcher diese Sichtweise (Darstellung auf Homepage) zu verantworten hat, zurück getreten ist. Zu hoffen ist, dass sein Nachfolger eine objektivere und weniger EU-hörige Sicht teilt.

    Es gibt aber auch einen eingereichten Vorstoss eines (SVP) Parlamentariers, der dem Vorhaben der USA Unterstützung leisten will und die CH Botschaft ebenfalls nach Jerusalem verlegen möchte. Alles andere sei pure Heuchelei.

    Gesegnet sei Israel, gesegnet sei Jerusalem von IHM.

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