Schweizer Einsatz für Streichung der Anti-Israel-Tagesordnung im UN-Menschenrechtsrat?

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"Human Rights Council - Special Session o" (CC BY-NC-ND 2.0) by UN Geneva. https://www.flickr.com/photos/unisgeneva/30380871831
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Die Schweizer Regierung soll sich im UN-Menschenrechtsrat dafür einsetzen, dass ein fixer, gegen Israel gerichteter Tagesordnungspunkt bei den Ratssitzungen gestrichen wird. Das fordert zumindest der Nationalrat Hans-Ulrich Bigler in einer Motion. Der Bundesrat empfiehlt, diese Eingabe zurückzuweisen, vermag mit seiner Begründung jedoch nicht zu überzeugen. Einige Argumente sind sogar bedenklich.

 

Wer sich auch nur ein bisschen mit der Arbeit des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen beschäftigt, kennt unweigerlich das Prozedere, das sich bei jeder seiner Sitzungen abspielt: Die feste Tagesordnung der Versammlungen dieses Gremiums sieht unter Punkt 7 verpflichtend die Beschäftigung mit der «menschenrechtlichen Situation in Palästina und anderen besetzten arabischen Territorien» vor, und tatsächlich widmen sich die Ratsmitglieder – zu denen zutiefst undemokratische Staaten gehören wie derzeit etwa Saudi-Arabien, Katar, Pakistan, Afghanistan und Venezuela – in ihren Treffen geradezu rituell dieser Thematik. Die Formulierung des Tagesordnungspunktes ist dabei missverständlich und irreführend. Denn es geht nie um Menschenrechtsverstösse der Hamas im Gazastreifen oder der Fatah im Westjordanland, sondern immer ausschliesslich um den jüdischen Staat und dessen vermeintliche Verbrechen in den «besetzten Gebieten». Israel ist damit das einzige Land, das der UN-Menschenrechtsrat regelmässig gesondert behandelt. Sofern es um die Lage und um Vorkommnisse in anderen Staaten geht, wird darüber vornehmlich gesprochen, wenn der allgemein formulierte vierte Programmpunkt aufgerufen wird: «Menschenrechtliche Situationen, die die Aufmerksamkeit des Rates erfordern».

Wie es auf einer Ratssitzung zugeht, wenn der Tagesordnungspunkt 7 an der Reihe ist, zeigt exemplarisch die Versammlung im September dieses Jahres. «Die Besatzungsmacht Israel setzt ihre koloniale Politik und ihre täglichen Menschenrechtsverletzungen fort», sagte beispielsweise ein Vertreter der Palästinenser. Der jüdische Staat betreibe ethnische Säuberungen und verhafte willkürlich Menschen, ausserdem stehle er Land, natürliche Ressourcen und Geld, behauptete er weiter. Ein syrischer Delegierter warf Israel eine «Judaisierung Jerusalems, Häuserzerstörung, Landraub und die Vergiftung natürlicher Ressourcen» vor. Katar unterstellte Israel «rassistische Übergriffe», Pakistan bezichtigte das Land der «Kolonisation» und der «Apartheid». Venezuela beschuldigte Israel, «Grausamkeiten» gegen Palästinenser zu begehen und für «massive Zerstörungen» verantwortlich zu sein. Der Repräsentant des Iran hielt dem jüdischen Staat «Kriegsverbrechen», «ethnische Säuberungen» und «Staatsterrorismus» vor.

Dass die Beschäftigung des Menschenrechtsrates mit dem jüdischen Staat obsessiv ist – während Menschenrechtsverletzungen beispielsweise in Saudi-Arabien, Afghanistan, Pakistan, Uganda oder der Türkei gar nicht erst zur Sprache kommen –, lässt sich bereits an der Zahl von Resolutionen zeigen, die er seit seiner Gründung im Juni 2006 verabschiedet hat: 68 Verurteilungen entfallen auf Israel, 67 auf alle anderen Länder der Welt zusammen. Man muss nicht ins Detail gehen, um es für absurd zu halten, dass die einzige Demokratie im Nahen Osten von einer Einrichtung der Vereinten Nationen dermassen dämonisiert wird, dass sich demgegenüber selbst Länder wie Syrien, der Iran und Nordkorea wie Menschenrechtsparadiese ausnehmen. So sieht es auch der Schweizer Nationalrat Hans-Ulrich Bigler (FDP). Er hat Ende September eine Motion eingereicht, in der es heisst: «Der Bundesrat wird beauftragt, im UN-Menschenrechtsrat die Aufhebung des ständigen ‹Traktandums 7› (‹Item 7›) zu beantragen.»

Tatsache sei, so Bigler, dass über den Tagesordnungspunkt, der Israel gilt, «jeweils während einem bis zwei Tagen diskutiert wird», während der Menschenrechtsrat «für die Menschenrechtssituation in der ganzen übrigen Welt […] nur wenige Stunden seiner Zeit» verwende. «Angesichts der wirklichen Menschenrechtslage in der Welt», so argumentiert der Nationalrat, «würde es der Schweiz als Wegbereiterin des UN-Menschenrechtsrates nach über zehn Jahren gut anstehen, im UN-Menschrechtsrat den Antrag zu stellen, das singulär gegen Israel gerichtete ‹Item 7› sei aufzuheben». Es müsse ihr ein Anliegen sein, sich für die generelle Einhaltung der Menschenrechte einzusetzen, «nicht für die systematische laufende Anprangerung eines einzigen Landes». Die Gründung des Rates vor elfeinhalb Jahren erfolgte nicht zuletzt auf Initiative der Schweiz und der damaligen Bundesrätin Micheline Calmy-Rey.

Entpolitisierung der antiisraelischen Agenda

Vor wenigen Tagen hat der Bundesrat zu Biglers Eingabe eine Stellungnahme veröffentlicht und beantragt, die Motion abzulehnen. «Aufgrund der unterschiedlichen Interessen und Erwartungen der Mitgliedstaaten» seien die Verhandlungen rund um die Schaffung des Rates im Jahr 2006 und die Festlegung seiner Arbeitsweise «langwierig und schwierig» gewesen, ist in der Entgegnung zu lesen. Die Schweiz habe seinerzeit «Bedenken gegenüber der Schaffung des Tagesordnungspunkts 7» geäussert und sich dafür eingesetzt, «dass alle Ländersituationen unter demselben Tagesordnungspunkt behandelt werden». Aber dazu kam es bekanntlich nicht. «Die Tatsache, dass eine geographische Situation durch einen spezifischen Tagesordnungspunkt thematisiert wird», könne zwar «wie eine Anomalie erscheinen», erklärt der Bundesrat dazu heute. Doch diese Anomalie erkläre sich «durch historische Gründe».

Mit diesen Formulierungen werden das Zustandekommen und der Fortbestand von «Item 7» in bemerkenswerter Weise entpolitisiert und damit verharmlost. Was der Bundesrat als «geographische Situation» bezeichnet, ist in Wirklichkeit ein handfester politischer Konflikt, dessen Kern in der Dämonisierung und Delegitimierung Israels durch fast alle arabischen Staaten und ihre Unterstützer besteht. Seit der Gründung des jüdischen Staates mündete das immer wieder in Kriegen gegen ihn, die seine Vernichtung zum Ziel hatten. Das ist tatsächlich eine Anomalie (und erscheint nicht nur wie eine) – aber keine, die einfach «durch historische Gründe» zu erklären wäre, wie die Regierung glaubt, sondern eine, die auf Antisemitismus beruht, historisch wie aktuell. Doch der Bundesrat will den «politischen Kompromiss», für den er die Verhandlungsergebnisse bei der Gründung des Menschenrechtsrates hält, nicht durch einen Einsatz für eine veränderte Tagesordnung infrage stellen.

Und das, obwohl dieser vermeintliche Kompromiss klar zulasten Israels ging und weiterhin geht. Doch für den Bundesrat scheint das nicht so bedeutend zu sein, schliesslich könnten, so seine Befürchtung, Staaten, die dem Menschenrechtsrat gegenüber «kritisch eingestellt sind», die «Gelegenheit nutzen, um andere Aspekte als den Tagesordnungspunkt 7 neu zu verhandeln». Zudem könnten, so glaubt die Regierung, «wichtige Errungenschaften» des Rates in Gefahr geraten, womit nicht nur eine Schwächung von dessen Mandat, sondern auch der Stadt Genf drohe, wo der Menschenrechtsrat seinen Sitz hat.

Das sind merkwürdige Argumente. «Item 7» soll nicht angetastet werden, weil das dazu führen könnte, dass auch weitere Punkte infrage gestellt werden, vielleicht sogar der Rat als solcher? Das wäre so, als gäbe man sein Auto bei einer klemmenden Tür nicht in die Werkstatt, aus Angst, dass die Mechaniker bei der Reparatur noch andere Defekte feststellen und die Kosten dann höher ausfallen oder das Fahrzeug sogar stillgelegt werden muss. Besonders absurd wird es, wenn man bedenkt, dass der Rat schliesslich selbst den Anspruch hat, menschenrechtliche Schwachstellen aufzudecken. Und dann soll er nicht auf den Prüfstand kommen dürfen? Hinzu kommt: Welche Länder sind ihm gegenüber denn «kritisch eingestellt»? Die Autokratien, Despotien und Diktaturen dieser Welt haben vom Menschenrechtsrat nichts zu befürchten; hinterfragt wird er von einigen demokratischen Mitgliedern wie Israel und den USA.

Der Widerspruch des Bundesrates überzeugt nicht

Diese hätten allerdings tatsächlich beste Gründe, nicht bloss einen Tagesordnungspunkt bei den Ratssitzungen neu zu verhandeln, sondern die gesamte Einrichtung vom Kopf auf die Füsse zu stellen. Deshalb sind auch keine Errungenschaften gefährdet, und das Mandat des Rates würde ebenso wenig geschwächt wie der Ratsstandort Genf – im Gegenteil. Der Name dieser Stadt ist derzeit vielmehr das Synonym für eine Institution, die ihrem edlen Namen nichts als Hohn spricht. Und der Bundesrat beschönigt deren elende Gegenwart, wenn er auch noch behauptet: «Die Existenz des Tagesordnungspunkts 7 bedeutet nicht, dass Menschenrechtssituationen in anderen Ländern und Kontexten vernachlässigt oder sekundär behandelt werden.» Schon die erwähnte absurde Zahl der gegen Israel gerichteten Resolutionen widerlegt diese Aussage. Die Uno-kritische NGO «UN Watch», die ebenfalls in Genf ansässig ist, kritisiert auch im Rat selbst immer wieder das beredte Schweigen des Menschenrechtsrates zu Menschenrechtsverletzungen, die nicht Israel angelastet werden können.

«Die Menschenrechtspolitik der Vereinten Nationen ist moralisch bankrott. Ausgerechnet Länder wie Pakistan, in denen die Menschenrechte mit Füssen getreten werden, spielen sich im Rat als Wortführer gegen Israel auf.»

Ebenso wenig zu überzeugen vermag die vermutlich als Beschwichtigung der Kritik von Hans-Ulrich Bigler gemeinte Aussage zur Beteiligung der Schweiz an Diskussionen des Rates, in denen es um Israel geht. «Unter Tagesordnungspunkt 7 hat sich die Schweiz in den letzten zwei Jahren einmal zu Wort gemeldet», heisst es in der Stellungnahme. «Wenn sich die Schweiz zu Wort meldet, so tut sie dies in einer differenzierten Art und Weise, und sie setzt sich gegen unbegründete oder unausgewogene Kritik an Israel ein.» Was demnach einmal in den vergangenen beiden Jahren der Fall war. Der eidgenössische Widerspruch gegen die antiisraelische Agenda des Menschenrechtsrates hält sich also in sehr engen Grenzen. Es muss augenscheinlich schon besonders viel passieren, damit die Schweizer Vertreter im Rat die stets heftigen Anwürfe gegen den jüdischen Staat für «unbegründet oder unausgewogen» halten.

Konsequenterweise heisst es am Ende der Erwiderung auf Bigler: «Angesichts der sich verschlechternden Lage im Bereich des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte in der Region, insbesondere aufgrund der stark intensivierten Siedlungstätigkeit und des Abbaus des demokratischen Raums in den besetzten arabischen Gebieten, wäre ein Engagement der Schweiz für die Aufhebung von Tagesordnungspunkt 7 ein schlechtes Signal und würde die Glaubwürdigkeit ihres Engagements für die Förderung des Völkerrechts in der Region und weltweit sowie die aktuell guten Beziehungen zu den Ländern in der Region gefährden.» Im Klartext: Mögen in den vergangenen Jahren auch Hunderttausende im Krieg in Syrien gestorben sein, das grösste Problem im Nahen Osten bleiben aus Sicht der Schweizer Regierung die israelischen Siedler im Westjordanland. Eine bedenkliche Sichtweise.

Verweigert sich das Parlament der Regierungsempfehlung?

Der französisch-israelische Filmemacher Pierre Rehov schrieb im Juni dieses Jahres, der Tagesordnungspunkt 7 bei Versammlungen des Menschenrechtsrates sei «Teil einer grösseren Kampagne, die von Ländern wie Libyen, Algerien, Kuwait, Saudi-Arabien, Irak, Sudan und Jemen durchgeführt wird», um dem jüdischen Staat zu schaden. Israel sei somit «das einzige Land der Welt, das das zweifelhafte Privileg geniesst, am wenigsten an seinen Taten gemessen zu werden», sondern vielmehr «anhand einer Agenda, die von seinen Feinden erstellt wurde». Ein Jahr zuvor kritisierte Ronald S. Lauder, der Präsident des Jüdischen Weltkongresses: «Die Menschenrechtspolitik der Vereinten Nationen ist moralisch bankrott. Ausgerechnet Länder wie Pakistan, in denen die Menschenrechte mit Füssen getreten werden, spielen sich im Rat als Wortführer gegen Israel auf.» Die europäischen Länder stimmten oft nicht gegen die antiisraelischen Resolutionen und trügen so «dazu bei, dass ein wichtiges Gremium der Vereinten Nationen dafür missbraucht werden kann, den Hass auf Israel zu schüren».

Der feste Tagesordnungspunkt 7 des Menschenrechtsrates ist dafür ein institutionalisiertes Mittel. Es würde nicht genügen, ihn zu streichen, denn die ritualisierte Verurteilung Israels fände dann bei den Ratssitzungen an anderer Stelle statt. Aber seine Aufhebung wäre zumindest ein Anfang, und deshalb ist Hans-Ulrich Biglers Motion ein begrüssenswerter Schritt. Dass der Bundesrat ihre Ablehnung empfiehlt, lässt daher tief blicken. Aber vielleicht verweigert sich das Parlament ja dieser Empfehlung. So, wie es im März dieses Jahres beschloss, der Eingabe des Abgeordneten Christian Imark zu folgen, der die Regierung aufgefordert hatte, keine öffentlichen Mittel mehr an Nichtregierungsorganisationen zu vergeben, die in antisemitische Aktivitäten verwickelt sind. Der Bundesrat hatte zuvor empfohlen, Imarks Motion abzulehnen.

Über Alex Feuerherdt

Alex Feuerherdt ist freier Autor und lebt in Köln. Er hält Vorträge zu den Themen Antisemitismus, Israel und Nahost und schreibt regelmässig für verschiedene Medien unter anderem für die «Jüdische Allgemeine» und «Mena-Watch». Zudem ist er der Betreiber des Blogs «Lizas Welt». Gemeinsam mit Florian Markl ist er Autor von »Vereinte Nationen gegen Israel«, erschienen bei Hentrich & Hentrich 2018.

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