Jerusalem und das Völkerrecht des Max-Planck-Institutes in Heidelberg

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Das US-Konuslat in Jerusalem existiert seit 1844. Foto Magister - Own work, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=7339966
Das US-Konuslat in Jerusalem existiert seit 1844. Foto Magister - Own work, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=7339966
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Im renommierten Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg „forschen Wissenschaftler zu Grundfragen und aktuellen Problemen des Völkerrechts, des Unionsrechts und des öffentlichen Rechts verschiedener Staaten, zusammen mit zahlreichen Gastforschern aus der ganzen Welt.“ So präsentiert sich das Institut der Öffentlichkeit.

 

Laut Website zuständig für Pressekontakte des Institutes ist Dr. Matthias Hartwig. Israel und in der Folge US-Präsident Donald Trump hätten das Völkerrecht gebrochen. So behauptet nun Dr. Hartwig in einem Kommentar in der taz.die tageszeitung. Es lohnt sich, seine Argumente einzeln anzusehen.

Hat der Wissenschaftler Trumps Rede überhaupt gelesen?

„Die Anerkennung Jerusalems als Hauptstadt von Israel durch den US-Präsidenten sandte Schockwellen durch die ganze Welt. Dies lag nicht nur daran, dass darin eine Abkehr von einer langen Praxis liegt, den Status Jerusalems offenzuhalten“, schreibt Hartwig in seinem Kommentar.

Im Gegensatz zu Hartwigs Behauptung erklärte Trump: „Wir nehmen keine Stellung zu Fragen des endgültigen Status, einschliesslich der spezifischen Grenzen der israelischen Souveränität in Jerusalem oder der Auflösung der umstrittenen Grenzen. Diese Fragen sind Sache der Beteiligten.”

Ist Gewalt die „normative Kraft“ des Rechts?

„Damit wird aber der Akzent bei der Behandlung der delikaten Frage von der Kraft des Rechts auf die normative Kraft des Faktischen verschoben, was – zu Ende dekliniert – nur zu einer ­Lösung der Frage mit Gewalt führen kann“, schreibt Hartwig weiter.

Welches „Recht“ meint da Dr. Matthias Hartwig? Zu einem „Recht“ gehört immer ein schriftliches Gesetz. Gibt es ein Völkerrecht, das die Hauptstadtfrage der Staaten regelt? Was etwa sagte das Völkerrecht zu Bonn oder Frankfurt, als die BRD ihre vorläufige Hauptstadt nach Bonn verlegte? Und entsprach der Beschluss der DDR, seine Hauptstadt in Ost-Berlin einzurichten, dem Völkerrecht? Haben Frankreich, die USA oder Russland entsprechend dem Völkerrecht gehandelt, als sie ihre Hauptstädte deklarierten, oder gar Brasilien? Wo findet man den Wortlaut jenes Völkerrechts?

Und wenn Recht oder Gesetz gegen die „normative Kraft des Faktischen“ verstösst, wie Hartwig schreibt, wieso führt dann die „Lösung der Frage“ zu Gewalt? Ist dann also Gewalt die „normative Kraft“ des Rechts? Zudem fragt sich, wer hier gegen wen Gewalt anwenden darf und welche Gewalt. Werden so auch Selbstmordattentäter vom „Recht“ legitimiert, die sich irgendwo in Tel Aviv, Haifa oder in Jerusalem auf dem Gemüsemarkt in die Luft sprengen, Frauen, Kinder und Greise umbringen, angeblich nur, um die von einer Seite geforderte „Lösung“ der Jerusalemfrage zu finden?

Wessen Territorium ist Jerusalem?

Weiter heisst es bei Hartwig’s Kommentar: „Israel hat zwar seit seiner Gründung immer wieder geltend gemacht, dass Jerusalem Teil seines Territoriums sei.“ Nicht nur das: Jordanien hat nach seiner Eroberung von Ostjerusalem ab 1949 genauso geltend gemacht, dass Ost-Jerusalem Teil seines Territoriums sei. Ebenso hat es Ost-Jerusalem annektiert. Da das nur Pakistan anerkannt hat, scheint das „Völkerrecht“ da nicht mitgespielt zu haben. Israel hat gleiches getan und 1950 West-Jerusalem zu seiner Hauptstadt erklärt. Immerhin hatten 16 Staaten der Welt das anerkannt und ihre Botschaften in West-Jerusalem errichtet 1967 hat Israel Ost-Jerusalem von Jordanien erobert, die Stadtgrenzen erweitert und dann das gesamte Gebiet zu seiner Hauptstadt erklärt. Juristisch ist das eine Annexion, nämlich die Übertragung der eigenen Staatsgesetze auf „anderes“ Territorium.

Wir verwenden hier den Begriff „anderes“ Territorium, weil Ost-Jerusalem vom vermeintlichen Völkerrecht niemals als Teil des Königreichs Jordanien anerkannt war und kein anderer Souverän in Sicht war, der dieses Gebiet sein Eigen bezeichnet hat. Die Osmanen hatten 400 Jahre lang in Jerusalem geherrscht und waren 1917 von den Briten vertrieben worden. 1948 zogen die Briten aus dem Mandatsgebiet Palästina ab, ohne die Schlüssel zu übergeben. In Palästina gab es nur noch Israel als souveränen Staat, weil die Araber sich weigerten, dort einen eigenen Staat auszurufen. Während die Bewohner des annektierten Westjordanlandes die jordanische Staatsbürgerschaft erhielten, galten die Bewohner des von Ägypten besetzten (und nie annektierten) Gazastreifens bis 1995 als Staatenlose, bis sie im Rahmen der Einrichtung der palästinensischen Autonomiebehörde die palästinensische Staatsangehörigkeit und einen Pass erhielten.

Das israelische Jerusalem-Gesetz von 1980 hat nichts an dem 1967 beschlossenen Status der Stadt geändert, sondern die Annexion nur in einem Gesetz der Knesset verankert. „Das Jerusalem-Botschafts-Gesetz der USA von 1995 forderte eine Anerkennung des vereinigten Jerusalems als Hauptstadt von Israel; allerdings wurde dieses Gesetz seither alle sechs Monate durch Beschluss des US-Präsidenten wegen Sicherheitsbedenken ausgesetzt,“ heisst es weiter bei Hartwig, wobei er unerwähnt lässt, dass alle wahlkämpfenden amerikanischen Präsidentschaftskandidaten, von Clinton über Bush, Obama und bis zu Trump allesamt offenbar gegen sein Völkerrecht verstiessen, als sie versprachen, die Botschaft von Tel Aviv nach Jerusalem zu verlegen. Selbst Trump hat nach seiner Rede eine Verschiebung des Botschaftsumzugs unterzeichnet.

Seit wann sind Empfehlungen der UN- Generalversammlung „Völkerrecht“?

„Der von den Vereinten Nationen ausgearbeiteten Teilungsplan für Palästina wies Jerusalem als ein Sondergebiet aus, das keinem der beiden zu schaffenden Staaten zugewiesen war.“ Gemeint ist hier die Resolution 181 vom 29. November 1947. Frage an den Völkerrechtler Hartwig: Seit wann sind Mehrheitsbeschlüsse der UN-Generalversammlung bindend und noch dazu geltendes Völkerrecht? Und wenn dann eine ganze Staatengruppe, die arabischen Staaten, ab 1948 sogar Krieg gegen diese Resolution geführt und verloren haben, welche Gültigkeit hat unter diesen Umständen dann noch die „Empfehlung“ der Generalversammlung?

“Palästinenser gibt es erst ab 1968”

Geschaffen wurde bei der Gelegenheit nur ein Staat, nämlich Israel. Ein „arabischer“ Staat, wie es in der Resolution heisst, ist bis heute nicht geschaffen worden. Palästinenser gibt es erst ab 1968. Jordanien verzichtete 1988 auf seine Ansprüche, die ohnehin nicht anerkannt waren. Mit wem hätten die Israelis über den Status von Jerusalem verhandeln sollen. Und wenn die Palästinenser gemeint sind, so haben auch die bis heute ihren angekündigten Staat nicht ausgerufen.

„Die UN-Sicherheitsratsresolutionen 242 und 338 forderten den Rückzug Israels aus den im Krieg besetzten Gebieten“, schreibt weiter Hartwig. So wird es immer wieder leichtfertig daher gesagt. Doch von einem „wissenschaftlichen Mitarbeiter“ und noch dazu einem Völkerrechtler kann man erwarten, dass er die Rechtsgrundlagen, auf die er sich beruft, genau anschaut. In der Resolution 242 ist in der rechtlich bindenden englischen Version die Rede von einem Rückzug „from territories“, also ohne den Artikel „the“. Der Artikel wurde bewusst ausgelassen, um Grenzänderungen möglich zu machen. Das sollte ein Völkerrechtler, der die Vorgänge des Nahen Ostens kommentiert, eigentlich wissen.

Wenn Matthias Hartwig dann auch noch behauptet, „der UN-Sicherheitsrat stellte weiter mehrfach fest, dass in Ostjerusalem das völkerrechtliche Besatzungsrecht Anwendung finden müsse, womit er zu verstehen gab, dass er Ostjerusalem als besetztes Territorium betrachte“ so mag er recht haben, doch welches Besatzungsrecht meint er damit? Sollte er die Genfer Konventionen meinen, die auf deutsches Vorgehen in Osteuropa gemünzt waren, so müssen wieder Fragen aufgeworfen werden zu deren Gültigkeit. Denn dort heisst es zum Beispiel, dass ein Staat seine eigene Bevölkerung nicht in fremdes Territorium „deportieren oder transferieren“ dürfe. Ohne die israelische Siedlungspolitik rechtfertigen zu wollen, fragt sich, wem denn nun diese „fremden Territorien“ gehören und ob tatsächlich jemals ein „Siedler“ in die besetzten Gebiete (oder Ost-Jerusalem) deportiert worden wäre. Man kann über den Sinn oder die politische Unvernunft der israelischen Siedlungspolitik trefflich streiten. Aber dieses „Völkerrecht“ dürfte dort kaum angewendet werden können.

Kein Recht auf Sicherheit für Israel?

UN-Sicherheitsrat, so Hartwig „verurteilte weiter in Resolution 478 das israelische Hauptstadtgesetz von 1980 als eine Verletzung des Völkerrechts und forderte alle Staaten auf, keine Botschaften in Jerusalem zu unterhalten. Der Internationale Gerichtshof qualifizierte in seinem Gutachten die Errichtung von Mauern und Zäunen jenseits der Waffenstillstandslinie nach dem arabisch-israelischen Krieg im Jahr 1948 als völkerrechtlich illegal; damit brachte er auch zum Ausdruck, dass Ostjerusalem kein Bestandteil Israels ist.“ Da darf man wohl fragen, warum nicht fast alle Staaten der Welt des Völkerrechtsbruchs angeklagt werden, darunter auch die EU. Wegen deren Mauern und Zäunen ertrinken Tausende im Mittelmeer. Aber das scheint dem Völkerrecht zu entsprechen. Nur wenn Israel sich gegen Selbstmordattentäter oder Terroristen schützen will, meint der wissenschaftliche Referent des Max-Planck-Institutes in Heidelberg, er müsse das monieren. Dass die Sicherheitszäune lediglich ein temporärer Selbstschutz sind und nichts über einen künftigen Grenzverlauf aussagen, vergisst Hartwig zu erwähnen.

Ostjerusalem

Zu Ostjerusalem hat der Kollege Thomas Eppinger schon alles gesagt: Nach dem Einmarsch der jordanischen Truppen in Ostjerusalem im Mai 1948 wurden tausende Juden vertrieben, deren Familien seit Jahrhunderten in der Stadt gelebt hatten. Jordanien verweigerte den Israelis den Zugang zur Klagemauer, dem heiligsten Ort des Judentums, und zum Friedhof auf dem Ölberg, seit mehr als 2500 Jahren eine jüdische Begräbnisstätte, was ein klarer Bruch des Waffenstillstandsabkommens von 1949 war. Hunderte jüdische Gräber wurden von einer Schnellstrasse zerstört, die direkt über den Friedhof geführt wurde. „Die Grabsteine, die das Andenken von Rabbis und Weisen ehrten, wurden von der Bauabteilung der jordanischen Arabischen Legion für Fussböden und Latrinen verwendet (die Inschriften auf den Steinen waren noch sichtbar, als die Israelis die Stadt befreiten). Das alte jüdische Viertel der Altstadt wurde verwüstet, 58 Jerusalemer Synagogen – manche davon Jahrhunderte alt – wurden zerstört, andere wurden als Vieh- und Hühnerställe genutzt. Direkt neben der Westmauer entstanden Slumsiedlungen.”

All dies scheint Dr. Matthias Hartwig im Max-Planck-Institut nicht bekannt zu sein.

Über Ulrich W. Sahm

Ulrich W. Sahm, Sohn eines deutschen Diplomaten, belegte nach erfolgtem Hochschulabschluss in ev. Theologie, Judaistik und Linguistik in Deutschland noch ein Studium der Hebräischen Literatur an der Hebräischen Universität in Jerusalem. Seit 1975 ist Ulrich Sahm Nahost-Korrespondent für verschiedene deutschsprachige Medien und berichtet direkt aus Jerusalem.

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2 Kommentare

  1. Um in der ewigen Friedens-Diskussion ( ? – gerade 70 Jahre lang) zwischen Israel und PLO einen Schritt vorwärts zu machen, ist vielleicht der Hinweis nützlich, das seit 100 Jahren sowohl in Middle East als auch in Europa sehr viele Grenzen neu gezogen wurden. Österreich Ungarn wurde total geteilt, Deutschland verlor ein Drittel seines Staatsgebietes , andere Länder im ehemaligen Jugoslawien erhielten neue Nationalstaatlichkeit usw.

    Zum Schritt vorwärts gehört dann auch die Überlegung, durch intelligente Bewässerungsmethoden die NEGEV und SINAU zu Grünland zu machen. Dann gibt es Siedlungsfläche noch und nöcher, sowohl für Juden als auch für die sogenannten Palästinenser. Ganz zu schweigen für Ägypter und Jordanier und viele, viele Flüchtlinge aus afrikanischen Ländern.

  2. Der Vertreter des Max-Planck-Instituts sollte den Kalender
    etwas zurückblättern, nämlich bis 1917, als Arthur Balfour seine Erklärung
    publizierte, die dann 1920 in San Remo als international verbindlich erklärt
    wurde. 1922 folgte das Völkerbundmandat, das die Briten mit der
    Wiedererrichtung der jüdischen Heimstätte beauftragte. Konflikte mit der
    arabischen Seite und das antijüdische Verhalten der Mandatsmacht führten 1947
    zum Teilungsplan der UNO-Vollversammlung, Resolution 181. Diese – ein Vorschlag
    – wurde von den Arabern vehement abgelehnt und mit Krieg beantwortet. Damit
    wurde die Resolution zu Makulatur. Wichtig ist, dass damit die rechtlichen
    Grundlagen von 1917/1920/1922 gültig blieben, geschützt durch Art. 80 der
    UNO-Charta. Damit änderte sich auch nichts am damaligen Mandatsgebiet zwischen
    Jordan und dem Mittelmeer, selbstverständlich inkl. Jerusalem.

    1967 bereitete Israel der illegalen jordanischen Besetzung
    von Judäa/Samaria (Westjordanland) und Ostjerusalems ein Ende, womit Jerusalem
    wieder vereinigt war. Gemäss Dr. J. Gauthier, Universität Genf 2007, gehört
    nach internat. Recht denn auch ganz Jerusalem zu Israel.

    Wie im Artikel von Ulrich Sahm richtig erwähnt, verlangt
    die Resolution 242 keinen Rückzug Israels aus allen 1967 besetzten gebieten.
    Hartwig hat offenbar auch damit ein Problem. Dem Internationalen Gerichtshof
    war damals in Sachen Mauerbau seitens Kofi Annan weder das Völkerbundmandat von
    1922, noch der Artikel 80 der UNO-Charta, die die Rechte Israels schützen, vorgelegt
    worden.

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