Medienethik im Judentum und das Recht der Öffentlichkeit auf Information

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Channel 1 Israel. Foto Arielinson - Own work, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=54920326
Channel 1 Israel. Foto Arielinson - Own work, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=54920326
Lesezeit: 7 Minuten

Im Judentum gilt die Wahrung der Menschenwürde als höchste Priorität − wurde doch der Mensch nach dem Ebenbild Gottes geschaffen. Eine der wichtigsten Ausdrucksformen dieses Ansatzes ist die grosse Ernsthaftigkeit, mit der man verbale Übergriffe betrachtet − üble Nachrede (»lashon harah«), Klatsch, Lüge, öffentliche Beschämung und dergleichen mehr.

 

von Rabbiner Yuval Cherlow

Drei sehr kraftvolle Aussagen zeugen von dieser einzigartigen Haltung zum Thema. In der Thora selbst steht nicht nur das Gebot, nicht zu lügen, sondern auch, sich weit von Lügen zu distanzieren – »von einer Lüge halte dich fern«. Anzumerken wäre dabei, dass dies der einzige Punkt ist, vor dem sich Fernzuhalten die Thora ausdrücklich gebietet. Zum Thema der Beschämung schrieben die Talmudgelehrten: »Ein Mensch werfe sich lieber in einen brennenden Ofen, als seinen Mitmenschen öffentlich zu beschämen«; und über üble Nachrede urteilte der Rambam (Maimonides): »Für drei Sünden bezahlt der Mensch in dieser Welt und hat keinen Anteil an der zukünftigen Welt: Götzendienst, Inzucht und Mord − und üble Nachrede ist so schlimm wie all diese drei zusammen.« Das gilt als oberster Wert, der jeden Menschen bindet.

Mehr als das unterscheiden sich auch die Definitionen des Begriffes »üble Nachrede« von denen, die heutzutage weltweit, und sogar im israelischen Gesetz, akzeptiert sind. Dieser Tage gilt im Allgemeinen, dass alles, was der Wahrheit entspricht, nicht als üble Nachrede zu werten sei, in anderen Worten: wenn ein Mensch über seinen Mitmenschen etwas Herabwürdigendes oder Blossstellendes veröffentlicht, dabei aber nachweisen kann, dass seine Behauptungen der Wahrheit entsprechen, hat er ein gutes Argument zu seiner Verteidigung. Und tatsächlich führen die Beklagten in vielen Verleumdungsverfahren an: »Ich habe nur die Wahrheit gesagt.« Gelingt es ihnen, das nachzuweisen, gelten sie vor dem Gesetz als unschuldig.

Das jüdische Gesetz hingegen verbietet dem Menschen, etwas Negatives über seinen Mitmenschen zu sagen, selbst, wenn es der Wahrheit entspricht − dazu Maimonides: »Es gibt noch eine sehr viel grössere Sünde als das und die ist überhaupt verboten, und das ist die üble Nachrede und einer, der etwas Schändliches über seinen Mitmenschen sagt, auch, wenn er die Wahrheit spricht…« (Hilchot, De’ot 6:2).

Diese beispiellos ethische Haltung räumt der empfindlichen Textur zwischenmenschlicher Beziehungen einen hohen Stellenwert ein, erzeugt jedoch augenscheinlich auch ein äusserst komplexes Problem, könnte man daraus doch verstehen, dass öffentliche Kritik, die Auseinandersetzung mit Unrecht, journalistische Recherchen etc. unzulässig seien. Würden wir diesen Ansatz in seinem einfachsten Sinn übernehmen, könnte sich gerade daraus eine von Kriminalität beherrschte Gesellschaft entwickeln, in der ein Frevler sogar noch mit einem Verteidigungsbonus belohnt wird, weil es verboten ist, ihm übel nachzureden.

Die Frage ist nicht nur eine rein theoretische. Als jemand, der sich seit vielen Jahren mit Themen wie Gewalt in der Familie und sexuellem Missbrauch beschäftigt, habe ich bereits dutzende Male geschrieben, dass paradoxerweise gerade die Verbote der üblen Nachrede in den Händen von Eltern oder anderen Autoritäten als manipulatives Mittel dienen, Anzeigeerstattung und Konfrontationen mit unbequemen Tatsachen zu vermeiden. Sobald man erkennt, dass ein Opfer sich beschweren will, beschuldigt man dieses, das Verbot der üblen Nachrede und der öffentlichen Beschämung zu übertreten. Es wird somit selbst als der grösste Sünder angeprangert. Die Betroffenen lassen sich davon so weit verängstigen, dass sie sich weigern, Anzeige zu erstatten und den Kampf gegen ihren Missbrauch als schwere Übertretung des Verbots der üblen Nachrede missinterpretieren.

Der Irrtum

Worin liegt der Irrtum? Der Denkfehler beginnt schon mit dem ursprünglichen Absatz aus der Thora, der üble Nachrede verbietet: »Gehe nicht als Schwätzer umher unter deinem Volke, stehe nicht (still) bei dem Blute deines Nächsten« (Leviticus 19:16). Dieser Satz besteht aus zwei Teilen. Der Erste stellt die Quelle dessen dar, was wir eingangs über das Verbot der üblen Nachrede geschrieben haben. Es gibt aber auch den zweiten Teil: »…stehe nicht still beim Blute deines Nächsten«.

Berichterstattung vom Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt. Foto PD/CC0 Creative Commons
Berichterstattung vom Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt. Foto PD/CC0 Creative Commons

Rabbi Hiskia Ben Manoach (HaChaskuni), ein Thora-Kommentator aus dem 13. Jahrhundert, erläutert, dass hier tatsächlich zwei Werte aufeinanderprallen und die Thora uns gebietet, beide einzuhalten: Seite an Seite mit dem Verbot, zu sprechen, wo das Sprechen verboten ist, besteht auch das Verbot, zu schweigen, wo Sprechen geboten ist und wir nicht zulassen dürfen, dass andere Menschen zu Schaden kommen. Ganz im Gegenteil: wenn jemand erkennt, dass einem anderen Unrecht geschieht, darf er weder schweigen noch gleichgültig bleiben und muss alles tun, was nötig ist, um diesen zu retten.

Daraus entstand die schwierige halachische (Halacha = das jüdische Gesetz) Abhandlung über die »notwendige üble Nachrede«, in anderen Worten, ein Versuch, zu definieren, wann »lashon harah« nicht nur erlaubt ist, sondern es sogar zur Pflicht wird, Übles über andere zu verbreiten. Diese halachische Klausel ist mehr als komplex, nicht zuletzt auf Grund der Schwierigkeit, derartige Situationen eindeutig abzustecken, aber auch auf Grund der Tatsache, dass die Halacha genau vorgibt, wie das zu handhaben sei und wie man beiden Geboten Folge leisten könne – dem Verbot der üblen Nachrede, wie auch, sich vor Lüge, öffentlichem Beschämen etc. zu hüten.

“Seite an Seite mit dem Verbot, zu sprechen, wo das Sprechen verboten ist, besteht auch das Verbot, zu schweigen, wo Sprechen geboten ist”

Wie steht es mit den Medien?

Vor diesem Hintergrund ist auch die Frage der Haltung zu den Medien zu bewerten: Sind diese als »Notwendigkeit« zu betrachten, welche die Veröffentlichung von Recherchen, Kritik, problematischen und peinlichen Geschichten rechtfertigt? Meine Antwort auf diesen Ansatz ist eindeutig: Ja!

Und das vor allem aus zwei Gründen. Der erste wurde bereits oben erwähnt – es muss ein Mittel geben, um Unrecht entgegenzutreten und schwerwiegende öffentliche Probleme wie Korruption und ähnliches anzusprechen. Legislative und Jurisdiktion können diese grosse Aufgabe aus einer Reihe von Gründen nicht alleine tragen, daher brauchen wir die Medien.

Der zweite Grund ist das Wesen einer demokratischen Gesellschaft – jeder Bürger wird selbst zu einer Art von »Richter«, spätestens in dem Moment, in dem er vor der Wahlurne steht. Er muss daher mit den Informationen gerüstet sein, die ihm ermöglichen, sein Urteil zu treffen. Ohne eine freie, offene, kritische, nach Wahrheit strebende Presse kann man keine demokratische Gesellschaft unterhalten − eine Presse, die allen Bürgern die Grundinformationen liefert, auf deren Basis sie ihre politischen Entscheidungen treffen können.

Dennoch gilt angesichts des oben Gesagten auch, dass eine an jüdischen Werten orientierte Presse sich in ihrer Ethik sehr wesentlich von dem unterscheiden wird, was heute in den westlichen Medien Praxis ist, und das im Hinblick auf zwei Kriterien:

Erstens allein der Akt der Veröffentlichung : die Veröffentlichung peinlicher Berichte rührt keineswegs von einem »Recht der Öffentlichkeit auf Information« her, denn ein solches gibt es gar nicht. Sie ist vielmehr eine Konsequenz der »Pflicht der Öffentlichkeit informiert zu sein «. Die Publizisten müssen sich dabei fragen, inwiefern eine peinliche Veröffentlichung notwendig ist, und ob die Gründe, die für eine solche Veröffentlichung sprechen, der Wahrheit dienen, oder ob das Mittel in ihrer Hand dazu missbraucht wird, jemanden zu diffamieren.

Die zweite Frage ist die Form der Veröffentlichung. Die Halacha verpflichtet die Medien, auf Genauigkeit zu achten und sich vor manipulativer Berichterstattung zu hüten, deutlich zwischen Fakten und Interpretationen zu unterscheiden, Informationen auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und dergleichen mehr.

All das gerät in jüngsten Jahren angesichts der erheblichen Umwälzungen in der internationalen Medienwelt und vor allem wegen des Zeitdrucks und der Fülle der in den sozialen Netzwerken veröffentlichten Nachrichten, die überhaupt nicht mehr mit irgendeinem ethischen Code geprüft werden, zunehmend ins Hintertreffen.

Ich glaube, dass die Haltung der Thora zu diesem Fragekomplex der Welt als wichtige Orientierungshilfe dienen muss, weil es dabei um humanistische Werte geht, um den Umgang mit Menschen, um Rücksicht auf den Ruf eines Menschen und um das Bemühen darum, unsere Gesellschaft nicht zu einer Gesellschaft von Schnüfflern und Verleumdern verkommen zu lassen, in der zu leben für niemanden gut ist.

Diese doppelte Achtsamkeit − sich einerseits vor all den genannten Phänomenen zu hüten und andererseits nicht zu schweigen, wo ein Aufschrei angebracht ist, sowie die Einsicht, dass es Situationen gibt, in der es zur Pflicht wird, die Übeltaten von Menschen öffentlich zu machen, ist der feine Balanceakt, der in der so empfindlichen menschlichen Gesellschaft nötig ist.

Yuval Cherlow ist ein modern-orthodoxer Rabbiner, leitet die Jeschiwa Hochschule “Yeshivat Amit Orot Shaul” in Raa’nana und ist Mitbegründer von “Tzohar”, einer Rabbinervereinigung von über 800 Rabbinern, welche versucht, zwischen religiösen und säkulären Juden in Israel Brücken zu schlagen. Die Organisation wurde als Reaktion auf den Mord an Jitzchak Rabin im Jahr 1995 gegründet.

Aus dem Hebräischen übersetzt von Rachel Grünberger-Elbaz.