Die Leichen im Keller des Basler Kunstmuseums

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Kunstmuseum in Basel. Foto Andreas Schwarzkopf - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=48307441
Kunstmuseum in Basel. Foto Andreas Schwarzkopf - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=48307441
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Jüdische Fluchtkunst und Christoph Eymanns Erinnerungslücken. Wie das Basler Kunstmuseum aus der Nazi-Herrschaft Profit geschlagen hat.

 

von Joël Hoffmann, Basler Zeitung

Christoph Eymann mag sich heute an nichts mehr erinnern. Der Alt-Regierungsrat (LDP) und heutige Nationalrat war als Erziehungsdirektor für die Kultur zuständig und hat 2008 die Rückgabe von aus der Nazizeit erworbenen Bildern an die Erben eines verfolgten Juden verweigert. Die Begründung damals: Das Basler Kunstmuseum habe im guten Glauben die Ware erworben, zu marktüblichen Preisen, man habe nichts von der problematischen Herkunft der Werke gewusst. Doch offizielle Unterlagen von 1933 belegen: Eymanns Aussagen von 2008 sind falsch.

Dies ist die Geschichte von Curt Glaser, einem der ersten Opfer der Judenverfolgung. Sie handelt von enthusiastischen Basler Kunstkäufern 1933 und von einem Regierungsrat, der zusammen mit prominenten Exponenten des Basler Grossbürgertums die Bevölkerung und die Glaser-Erben täuschte. Glaser (1879-1943) war ein bedeutender deutscher Kunsthistoriker und 1924 bis 1933 Direktor der Kunstbibliothek in Berlin. Weil er Jude war, haben ihn die Nazis entlassen. Er floh am 30. Mai 1933 mit einigem Gepäck, darunter Kunstwerke, in die Schweiz und später nach New York, wo er 1943 starb. Um seine Flucht zu finanzieren, war Glaser gezwungen, sein Eigentum zu verkaufen: die Einrichtung seiner Berliner Wohnung, die komplette Bibliothek, aber auch weite Teile der Kunstsammlung, die er mit seiner Frau zusammen aufgebaut hatte – besonders Werke von Edvard Munch hatten es dem Ehepaar angetan.

Am 18. und 19. Mai 1933 wurde Glasers Sammlung in Berlin im Auktionshaus Max Perl versteigert. Mit dabei: Otto Fischer, der damalige Direktor des Basler Kunstmuseums. Er ersteigerte 120 Werke, welche seit 2004 von Glasers Erben zurückgefordert werden.

2008 wiesen das Kunstmuseum und die Basler Regierung den Rückgabe-Antrag aufgrund eigener Abklärungen zurück. Für die Prüfung des sogenannten Restitutionsbegehrens zuständig waren der damalige Kulturchef Michael Koechlin, heute LDP-Fraktionschef im Grossen Rat, und der damalige Erziehungsdirektor Christoph Eymann. In der federführenden Kunstkommission des Museums sassen bekannte Persönlichkeiten der Stadt: Alex Fischer, Gottfried Boehm, Andreas Beyer, René L. Frey, Owsky Kobalt, Maja Oeri, René Pulfer, Felix Rudolf von Rohr und Ruedi Staechelin.

«Die Gelegenheit war günstig»

Sie stellten sich auf den Standpunkt, dass der Kauf auf einem rechtmässigen Auktionsvertrag basiere. «Das Kunstmuseum Basel hat in enger Zusammenarbeit mit dem Erziehungsdepartement und einer renommierten Basler Anwaltskanzlei alle juristischen wie auch moralischen Aspekte dieser Rückgabeforderung geprüft», heisst es in der Medienmitteilung des Regierungsrates vom 19. Februar 2008. Vor allem habe man nicht gewusst, dass die Werke aus der Glaser-Sammlung stammen. «Es gab zum Zeitpunkt der Auktion keinerlei Hinweise (…), dass die Kunstwerke aus der Sammlung von Dr. Curt Glaser stammen», heisst es in der Mitteilung weiter. Zudem habe man «marktkonforme» Preise bezahlt. Fischer habe also 1933 die Werke gutgläubig erworben. Drei Mal betont die Regierung, die Abklärungen seien «umfassend und sehr sorgfältig» vorgenommen worden. Und: «Die Analyse und objektive Einschätzung der Geschichte (…) lässt (…) keinen anderen Entscheid zu als die Rückweisung der Restitutionsforderungen.» Für weitere Auskünfte wurde in der Mitteilung Kulturchef Koechlin angegeben.

Diese offizielle Verlautbarung sollte sich neun Jahre später als Fehlinformation der Öffentlichkeit und vor allem der Glaser-Erben erweisen.

Ein Protokoll der Kunstkommission vom 8. Juni 1933, welches die «Rundschau» von SRF der BaZ zur Verfügung stellten, zeigt, dass die Basler sehr wohl wussten, was sie im Mai 1933 getan haben: «Der Konservator berichtet über die Auktion Glaser», steht im Protokoll. Die Beträge für die Stücke der Glaser-Sammlung seien «nicht gerade Schleuderpreise», aber «Schätzungspreise» auf «niedrigem Niveau». «Die Gelegenheit war günstig», und die «vorzügliche» Sammlung, die «für uns von besonderem Interesse schien», wurde «zu billigen Preisen gekauft».

Berliner Jude Curt Glaser (links) musste fliehen. Während Christoph Eymann (mitte) dazu falsch informiert hat, äusserst sich Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann gar nicht zum Fall. Fotomontage Basler Zeitung.
Der Berliner Jude Curt Glaser (links) musste fliehen. Während Christoph Eymann (mitte) dazu falsch informiert hat, äusserst sich Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann gar nicht zum Fall. Fotomontage Basler Zeitung.

Museumsdirektor im Kaufrausch

Museumsdirektor Fischer kam offenbar in eine Art Kaufrausch und sprengte sein Budget, weshalb die Kommission die Mehrkosten bewilligen musste. Das war kein Problem, denn die Sichtung der «Blätter» führte «zu Beifall der Kommission», heisst es im Protokoll weiter. Schliesslich hat das Kunstmuseum 120 Werke für 3130 Franken erworben. Das sind heute umgerechnet rund 25 000 Franken. Zum Vergleich: Nur schon die «Madonna» von Edvard Munch aus der Glaser-Sammlung ist heute mehrere Millionen Franken wert.

Ein anderes Argument, das Eymann 2008 ins Feld führte und das bis heute genannt wird, ist, dass Museumsdirektor Fischer 1933 noch keinen Grund zur Skepsis gehabt habe: «Das Kunstmuseum hat die in solchen Fällen erforderliche Sorgfalt walten lassen, zu weiteren Nachforschungen oder Erkundigungen nach der Person des Einlieferers gab es weder Anlass noch die Verpflichtung», heisst es in der Medienmitteilung. Denn die Glaser-Auktion im Mai 1933 sei zu einem frühen Zeitpunkt der Nazi-Herrschaft erfolgt. Die Repressionen gegen Juden und die Zwangsversteigerungen ihrer Sammlungen habe sich erst später ereignet, ebenso die Hetze gegen «entartete Kunst», so die offizielle Version. Das würde letztlich bedeuten, dass Glaser seine Sammlung nicht für die Finanzierung seiner Flucht, sondern freiwillig aus bis heute unbekannten Gründen verkaufte – und kein Zusammenhang mit der Judenverfolgung besteht. Historisch betrachtet, sind diese Aussagen gewagt.

Was geschah vor der Auktion Glaser, also vor Ende Mai, in Deutschland? Adolf Hitler übernahm am 30. Januar 1933 die Macht. Seither wurde der Terror der Sturmabteilung (SA) gegen Sozialdemokraten, Kommunisten und Juden intensiviert. Am 20. März wurde das Konzentrationslager Dachau errichtet. Am 1. April organisierten die Nazis den Boykott jüdischer Geschäfte. Am 7. April trat das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums in Kraft – die Grundlage für Glasers Entlassung. Ziel: die Säuberung der Verwaltung von politisch Andersdenkenden und Juden. Am 10. Mai – acht Tage vor der Glaser-Auktion – fand die Bücherverbrennung statt. Diese «Aktion wider den undeutschen Geist» richtete sich gegen den «jüdischen Zersetzungsgeist», der «ausgemerzt» werden müsse. Curt Glaser war als einer der bedeutendsten Persönlichkeiten des deutschen Kulturbetriebs ein Symbol dieses auszumerzenden «jüdischen Intellektualismus».

Kontroverse um Kunst-Rückgabe

Hitler investierte von Anbeginn seiner Herrschaft viel Zeit in die Kunst. Sie war ein wichtiger Bestandteil seiner rassistischen Ideologie: Die Kunst müsse vom Undeutschen, «Entarteten» gesäubert werden. Möchtegern-Künstler Hitler, der wegen fehlender Matur und mangels Talent in Wien kein Kunststudium absolvieren konnte, liess die Werke als entartet veräussern, die er hasste, und raubte die Stücke, die er liebte. Die Schäden, welche die systematischen Kunst-Raubzüge der Nazis bis 1945 anrichteten, sind bis heute nicht beseitigt – was unter anderem auch die weltweiten Kontroversen um Raubkunst und die Rückgabe an die Nachkommen der Nazi-Opfer zeigen. Die vielen Fälle sind Juristenfutter und unterliegen trotz unzähliger Gutachten letztlich der Willkür der Institutionen. Zwar orientieren sich viele Kunsthäuser, darunter auch das Basler Kunstmuseum, an der Washingtoner Deklaration von 1998, die zur Rückgabe von Raubkunst an die Nachkommen verpflichtet, auch wenn nach den nationalen Gesetzen die Fälle verjährt sind. Diese Deklaration ist jedoch nicht juristisch bindend, sondern ein rein moralisches Bekenntnis, sogenanntes «NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut» an die Opfer und deren Erben zurückzugeben.

Nun unterscheiden Juristen wie Peter Mosimann, der 2008 das Gutachten für die Basler Regierung miterstellte, zwischen Raubkunst und Fluchtkunst, die anders zu werten sei. Verfolgungsbedingter Verlust durch einen Verkauf ist für Mosimann etwas anderes als der Raub durch die Nazis. Weil das Museum einen Auktionskaufvertrag besitze und im guten Glauben gehandelt habe, so der Jurist 2008, seien die 120 Werke Fluchtkunst und keine Raubkunst im Sinne der Washingtoner Erklärung, weshalb die Werke rechtmässig im Besitz des Basler Kunstmuseums seien. Nach dem Gutachten für Regierung und Kunstmuseum wurde Mosimann noch im selben Jahr Präsident der Kunstkommission.

Wird Fall Glaser neu untersucht?

In London, wo die Glaser-Erben ebenfalls Rückgabeforderungen stellten, wies man diese auch zurück. Das niedersächsische Landesmuseum Hannover wiederum kam zu einem anderen Schluss: Sie gaben das Ölgemälde «Römische Campagna» von Lovis Corinth am 24. September 2007 an die Erben zurück. Das Bild wurde am 9. Mai 1933 in Berlin versteigert. «Der Rat der Stadt Hannover stuft das Gemälde als NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kunstwerk im Sinne der Washingtoner Erklärung ein», teilte der Rat der Stadt Hannover vor zehn Jahren mit.

In Basel mit seinen Museen und diversen Kunstsammlungen in öffentlichem und privatem Besitz ist diese brisante Angelegenheit kaum ein Thema: eine einzige Interpellation 1998 zu einer Raubkunststudie, kein einziger Vorstoss zu Curt Glaser.

Auch Eymann mag sich, angesprochen auf den massiven Widerspruch zwischen seiner Medienmitteilung 2008 und dem Protokoll 1933, nicht mehr erinnern: «Ich kann dazu nicht Stellung nehmen, weil ich nicht über die entsprechenden Unterlagen und auch nicht über die Medienmitteilung von 2008 verfüge.» Dennoch fügt er an: «Wir haben damals sehr sorgfältig, unvoreingenommen und ergebnisoffen abklären lassen, und der Regierungsrat hat den Entscheid nach bestem Wissen und Gewissen getroffen.» Die Frage, ob er es grundsätzlich für moralisch korrekt halte, Fluchtkunst zurückzugeben, beantwortete der LDP-Mann nicht.

Auch die heute zuständige Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann (Grüne) hat dazu offenbar keine Meinung. Sie stellte für den 24. November eine Stellungnahme in Aussicht, wie sie mit den neuen Erkenntnissen, wie das Kunstmuseum aus der Nazi-Herrschaft Profit schlug und diesbezüglich die Öffentlichkeit täuschte, umgehen wolle. Doch eine konkrete Auskunft blieb aus. Ackermann lässt auf eine erneute Anfrage ausrichten, man benötige noch Zeit für «die Sichtung der Papiere» und dass das weitere Vorgehen mit Museum und Kunstkommission «definiert» werde. Sie könne nicht sagen, wann dies der Fall sein werde.

Etwas auskunftsfreudiger ist Felix Uhlmann, der heutige Präsident der Kunstkommission. Er bezweifelt zwar vorläufig einen Zusammenhang der Auktion 1933 mit der Judenverfolgung, könne nun aber bestätigen, dass Museumsdirektor Fischer 1933 wusste, dass die Werke aus der Glaser-Sammlung kamen und dass diese Bilder «als günstig» erachtet wurden. Und er versichert: «Wir werden in den kommenden Monaten auch die Fragen des Ankaufs der Zeichnungen von Curt Glaser nochmals sorgfältig aufarbeiten.»

Veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung der Basler Zeitung.