Sicherheit der Schweizer Juden: Lippenbekenntnisse statt Wahrnehmung der Pflichten des Bundesrates

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Bundeshaus Bern. Foto Megalesius, CC-BY-SA 4.0, Wikimedia Commons.
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Wir wenden uns mit diesem Offenen Brief an Sie. Wir möchten mit Ihnen und der Schweizer Öffentlichkeit die Sorgen teilen, die uns und viele bezüglich der Sicherheit von jüdischen Bürgern und Bürgerinnen und ihren Institutionen wie etwa Synagogen und Gemeindehäusern heute bewegen.

Wir haben im zu Ende gehenden Jahr 2016 mit Recht daran erinnert, dass vor 150 Jahren ein entscheidender Sieg erfochten wurde, der der Emanzipation und Niederlassungsfreiheit der Juden. Der liberale Ständeratspräsident Johann Jakob Rüttimann blickte damals darauf zurück als „einen schönen Sieg, einen Sieg über seine“, nämlich des Schweizer Volks, „eigenen Vorurteile“.

Wir, Juden und Jüdinnen, haben danach in der Schweiz eine durch Gesetz und Recht bestimmte Existenz leben dürfen, auch wenn „Vorurteile“ weiterhin vorhanden waren. Entscheidend war: Unsere Sicherheit als Schweizer Bürger und Bürgerinnen sollten garantiert sein – vom Schweizer Volk und seinen demokratischen Institutionen.

Wir haben also mit Recht an das Jubiläum „150 Jahre Emanzipation der Juden in der Schweiz“ erinnert und es gefeiert. Bundesrat Schneider-Ammanns Worte vom Januar dieses Jahres klingen noch nach:„Die Juden haben das Land entscheidend mitgeprägt“, oder: „Die Schweiz wäre ohne ihre jüdischen Bürger nicht, was sie ist“,  und: „Die aktuellen Einwanderer sollen die Juden als Vorbild nehmen“.

Wir lesen auch existenzentscheidende demokratische und humanistische Sätze in unserer Verfassung, nicht zuletzt diesen: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“.

Nur müssen wir nun feststellen, dass der Bundesrat uns rechtzeitig vor Weihnachten und Hanukkah mit dem Bericht über die Massnahmen des Bundes gegen Antisemitismus in der Schweiz unseren Platz in der Schweizerischen Gesellschaft und unsere demokratischen Rechte streitig macht.

In seinem Bericht stellt der Bundesrat zwar fest, dass uns Schweizer Bürgerinnen und Bürgern jüdischen Glaubens erhöhte Gefahr droht:

Nach den Terrorangriffen in mehreren europäischen Ländern hat sich das Risiko für Schweizerinnen und Schweizer jüdischen Glaubens sowie jüdische und israelische Interessen in der Schweiz erhöht. Die Gefahr geht vorwiegend von dschihadistischen Extremisten aus, welche organisiert oder als spontane Einzeltäter handeln. Nicht auszuschliessen sind auch Nachahmungstäter. In der jüdischen Gemeinschaft besteht die berechtigte Sorge um die Sicherheit von jüdischen Personen und Einrichtungen.

Doch dann stellt der Bundesrat unter Punkt „Finanzierung“ fest, dass zurzeit „weder eine Verfassungs- noch eine Rechtsgrundlage für eine Mitbeteiligung des Bundes an den Kosten von Sicherheitsmassnahmen für jüdische Einrichtungen“ existiere. „Entsprechend existiert auch kein Bundesgesetz, auf das sich ein finanzielles Engagement des Bundes abstützen könnte.“  Findet man ein Wort der Empathie oder sogar, dass der Bundesrat bemüht ist, so rasch als möglich eine Lösung zu finden? Wir finden keines.

Uns kommen dazu aber einige Artikel unserer Verfassung in den Sinn:

  • Der Bund übernimmt nur die Aufgaben, welche die Kraft der Kantone übersteigen oder einer einheitlichen Regelung durch den Bund bedürfen
  • „Bund und Kantone unterstützen einander in der Erfüllung ihrer Aufgaben und arbeiten zusammen“
  • Er [Der Bund] belässt den Kantonen ausreichend eigene Aufgaben und beachtet ihre Organisationsautonomie. Er belässt den Kantonen ausreichende Finanzierungsquellen und trägt dazu bei, dass sie über die notwendigen finanziellen Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben verfügen
  • Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung.

Sind wir nicht Teil der Bevölkerung, von welcher hier die Rede ist?

Aber es kommt für uns noch schockierender: Der Bundesrat bedient sich der ältesten Vorurteile und Stereotypen gegenüber Juden, wenn er schreibt:

Zur Finanzierung ihrer Sicherheitskosten könnten die jüdischen Organisationen eine Stiftung errichten. Sie könnten eine namhafte Summe als Vermögen für die Finanzierung von Sicherheitsmassnahmen ihren Mitgliedergemeinden widmen, welche als Destinatäre der Stiftung zu betrachten wären.

Hieraus lesen wir als Schweizer Bürger leider die Wiederauflage alter Vorurteile:

  • Schweizer Juden gehören eigentlich nur bedingt zur Schweizer Bevölkerung, denn ihre Sicherheitsprobleme, die durchaus anerkannt werden, sind nur ihre, nicht die der Schweiz, deren Bürger und Bürgerinnen sie sind.
  • Juden sind deswegen dazu zu verpflichten, selbst „eine namhafte Summe“ für ihre eigene Sicherheit zu stiften – in der Schweiz, deren Bürger und Bürgerinnen sie sind. Reich sind ja Juden nach dem alten Vorurteil sowieso.
  • Juden sind nicht Teil der allgemeinen Schweizer Bürgerschaft, sondern eben wie eine homogene Gruppe zu betrachten, die sich bitte auch noch selbst verteidigen soll. Der Anspruch auf Sicherheit, der ja doch allen Bürgerinnen und Bürgern der Schweiz gewährt werden sollte, fällt nun in die Eigenverantwortung der Juden.

Ist das ein Schlag ins Gesicht einer 150-jährigen Emanzipation? Hat die beim Bundesrat gar nicht wirklich stattgefunden?

Oder wird es in der Schweiz bald so wie bei einer Demonstration in Frankreich am 26. Januar 2014 sein, bei welcher ungestört in den Pariser Strassen geschrien wurde: „Juif, casse-toi, la France n’est pas à toi !“ Jude, verpiss dich, Frankreich gehört dir nicht!? (Was wurde am grössten Neonazi-Konzert im europäischen Raum, in Unterwasser SG von den rund 6000 Anwesenden geschrien?)

Liegt tatsächlich ein so grosser Unterschied zwischen diesen hasserfüllten Verwünschungen gegen jüdische Bürger und der Aussage, dass Juden für ihre Sicherheit selber aufkommen sollen? Denn hinter den Aussagen des Bundesrates versteckt sich der Grundkern der Problematik:

Wir, die offizielle Schweiz, werden euch nicht beschützen. Wir nehmen es in Kauf, dass ihr angegriffen werdet – wir bleiben passiv angesichts eurer lebensgefährlichen Bedrohung. Und wenn Gott behüte etwas passiert, können wir immer noch unsere „tiefe Besorgnis“ zum Ausdruck bringen.

Auch im Nachgang zur erfolgten Kritik von allen Seiten an der Haltung des Bundesrats gab es keinerlei Anzeichen des Überdenkens, nein, Frau Bundesrätin Sommaruga hat zu einem Vorstoss von Ständerat Daniel Jositsch im Ständerat nochmals „eins draufgesetzt.“  Sie entschuldigte sich für die unglückliche Formulierung zur jüdischen Finanzierung der Sicherheit mit folgenden Worten:

„Ich gebe zu – ich sage es ehrlich -, dass im erwähnten Bericht die Formulierung, wonach man das Geld hier mit Stiftungen zusammenbringen könnte, wahrscheinlich doch ziemlich unglücklich geraten ist. Es konnte der Eindruck entstehen, dass die Instrumente benannt werden, dass aber dann die Privaten bezahlen sollen. Es tut mir auch leid, wenn dieser Eindruck entstanden ist. Das war sicher nicht die Meinung. Was ich Ihnen heute sagen kann und sagen muss, ist aber eben, warum eine Mitbeteiligung des Bundes an den Kosten von Sicherheitsmassnahmen per se nicht möglich ist. „

Frau Sommaruga – wie haben Sie es denn sonst gemeint? Wenn nicht jüdische Private – dann wer? Jüdische Organisationen? Jüdische Stiftungen?

Sie benützt ausserdem als Rechtfertigung Ihrer Ablehnung eine bekannte Taktik der Übertreibung unserer Bitte von finanzieller Unterstützung mit den Worten ….

„Schauen Sie: Wenn Sie das Postulat annehmen und damit den religiösen Minderheiten sagen, so jetzt haben wir das Postulat angenommen, jetzt bekommt ihr alles, was ihr euch vorstellt, und vielleicht noch etwas mehr..“

Ihnen, Frau Sommaruga, sagen wir:

So haben wir uns die Emanzipation der Juden nicht vorgestellt, wie Sie sich offenbar schon bei der Therwiler Affäre die Integration nicht vorgestellt haben.

Wie konnte es dazu kommen, dass der Sicherheitsbericht vom Bundesrat in der unsensiblen vorliegenden Form veröffentlicht wurde? Es ist schwer vorstellbar, dass die Bundesräte diesen Bericht gelesen oder erkannt haben, welche skandalösen Aussagen gegen die Juden der Schweiz darin zum Ausdruck kommen. Die Mechanik eines BR-Berichts läuft in etwa so ab, dass der Departementsvorsteher für ein in sein Ressort gehörendes Geschäft einen Bericht bei seiner Verwaltung in Auftrag gibt und vielleicht auch Vorgaben dazu macht. Dieser Bericht wird dann für eine Sitzung des Gesamtbundesrates traktandiert und wenn vom Departementsvorsteher befürwortet, wird er meistens durchgewunken. Die anderen Bundesräte wollen ja auch, dass man ihre Anträge später durchwinkt. (Originalton eines ehemaligen Bundesrates) Es kommt also sehr darauf an, welches die Vorgaben des Departementsvorstehers sind und wem die Redaktion oder das Verfassen des Berichts übergeben wird. Im Falle des Berichts über die Sicherheit der jüdischen Gemeinschaft in der Schweiz wurde diese Aufgabe dem Vernehmen nach Herrn Michele Galizia, dem Vorsteher der Fachstelle gegen Rassismusbekämpfung (!) übergeben, der den Bericht offenbar so redigierte, wie er veröffentlicht wurde. Der Bundesrat wurde danach als vollkommen unsensibel gegenüber den Belangen der Juden in der Schweiz von der Öffentlichkeit in der Schweiz und im Ausland wahrgenommen. Kein Zeichen einer lösungsorientierten Problembehandlung, kein Zeichen eines guten Willens zur Erfüllung der staatlich vorgeschriebenen Aufgabe des Bevölkerungsschutzes. Obwohl wir seit 150 Jahren unsere Pflichten erfüllen.

Am 1. Dezember 2016 wurde unser Stiftungsrat Dr. Josef Bollag anlässlich einer Führung durch das Museum zur Ausstellung „150 Jahre Emanzipation der Juden in der Schweiz“ von der Moderatorin und Museumsleiterin gefragt: „Herr Bollag fühlen Sie sich nach 150 Jahren angekommen in der Schweiz?“ Seine Antwort darauf lautete: „Vor einigen Wochen hätte ich Ihnen noch geantwortet: „Es gibt sicher Schweizer Juden, die gerne glauben, dass sie angekommen sind. Heute aber ist nach dem Bericht die knallharte Realität: Nein, wir sind nach 150 Jahren noch nicht angekommen.“ Denn Integration muss von zwei Seiten kommen, und die Schweizer Regierung hat uns mit ihrer Haltung unzweideutig mitgeteilt, dass wir in ihren Augen nicht ein integrierter Teil der Schweizer Bevölkerung sind.

20 Millionen Franken für die Finanzierung von UNRWA

Kürzlich erreichte uns auch die Medienmitteilung vom 21. Dezember 2016, dass der Bundesrat beschlossen hat, die Finanzierung des UNRWA in den kommenden vier Jahren mit einem jährlichen Beitrag von 20 Mio. Schweizerfranken weiterzuführen. Mit 80 Millionen Schweizerfranken insgesamt – darunter auch die Steuern der 18’000 Juden der Schweiz, für deren Schutz weder Geld in der Kasse noch angeblich eine Gesetzesgrundlage besteht  – wird eine Organisation unterstützt, in deren Schulen Gedenkzeremonien für Hamas-Terroristen abgehalten werden, wo zu Gewalt gegen Juden aufgerufen wird, einige Lehrer sich nach Feierabend dem Raketenbau widmen und im Falle ihrer Tötung in den UN-Schulen als «Märtyrer» gefeiert werden, und deren UNRWA-Jugendclubs zu Terroristentreffs und die Sommercamps zu Ausbildungslager für Terror mutieren. Millionen Schweizerfranken an die UNRWA, in deren Schulen das verwendete Lehr- und Lernmaterial vor Antisemitismus nur so strotzt. Schulen, die Landkarten aufhängen, auf welchen der Staat Israel nicht existiert. Und laut einigen Schulbüchern haben Juden „keine heiligen Orte in Palästina, sondern bloss «gierige Ambitionen».“

Von den anderen Projekten der Fatah und Hamas, bei der sich die Schweiz direkt oder indirekt beteiligt, wollen wir heute schweigen und diese Pandora-Büchse fein säuberlich geschlossen halten. Nur wer verstehen will, wird verstehen.

was mit uns Juden beginnt, endet nie nur mit Juden

Jeden Sabbat liest Dr. Josef Bollag im G“ttesdienst der Synagoge vor versammelter Gemeinde ein Gebet für die Regierung der Schweiz, für ihr Wohlergehen und den g“ttlichen Beistand für die Erfüllung ihrer Aufgaben. Es ist ein schöner, standardisierter Text, von dem man eigentlich nicht abweichen sollte. Seit November 2016 fügt er in das Gebet aus seiner innersten Überzeugung und aus tiefstem Bedürfnis eine Bitte hinzu, nämlich, dass G“tt der Allmächtige der Schweizer Regierung auch die Eigenschaft des „wohlwollenden Verständnisses“ erteilen möge, oder einfach: ehrlichen gesunden Menschenverstand.

Nicht nur für unser Wohl – auch für das der gesamten Bevölkerung der Schweiz. Denn was mit uns Juden beginnt, endet nie nur mit Juden.

Das Redaktionsteam der Audiatur-Stiftung