Das peinliche kleine Geheimnis der EU bei der Kennzeichnung israelischer Produkte

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Boykottierung jüdischer Produkte heute und damals. Foto Gatestone
Boykottierung jüdischer Produkte heute und damals. Foto Gatestone
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Am 11. November 2015 publizierte die Kommission der Europäischen Union die “End”-Fassung ihrer “Mitteilung zu Auslegungsfragen über die Ursprungsbezeichnung von Waren aus den von Israel seit Juni 1967 besetzten Gebieten”. Sie empfiehlt die Etikettierung aller solcher Waren als aus einer “israelischen Siedlung” stammend. Die Entscheidung erregte nicht nur in den Parteien Betroffenheit und Wut, welche die aktuelle israelische Regierung bilden, sondern auch bei der parlamentarischen Opposition in der Knesset.

Immerhin war das ursprüngliche Siedlungsprogramm in all diesen Gebieten der Allon-Plan. Dieser wurde kurz nach 1967 von HaMa’arakh, einer damaligen Allianz der meisten linksgerichteten Parteien in Israel, verabschiedet. HaMa’arakh war ein direkter Vorläufer der heutigen sozialdemokratischen Oppositionspartei HaAvoda. Die Europäische Kommission hat also erfolgreich auch die verprellt, von denen sie gerne hätten, dass sie die Regierung Netanyahu ersetzen.

Das aktuelle Knesset-Mitglied Michael Oren reagierte auf die “Mitteilung zu Auslegungsfragen”, indem er sich in einem israelischen Supermarkt fotografieren liess, in dem er selbst gemachte Aufkleber “Made in Europe” auf entsprechende Produkte klebte. Sein offensichtliches Ziel war es, Israelis davon abzubringen sie zu kaufen.

Oberflächlich betrachtet stimmt Orens Reaktion mit einer der vier Antiboykott-Strategien überein, die ich vor kurzem absteckte, nämlich Boykotte der Boykotteure zu organisieren. Aber Orens übereilte Reaktion, sollte sie Erfolg haben, würde das Gegenteil dieses Ziels erreichen.

Oren hat mit seiner Wahrnehmung recht, dass Israel wenig Macht hat die Entscheidungen der Europäischen Union (EU) zu beeinflussen, aber alle Macht, seine eigenen Kennzeichnungs-Vorschriften zu verhängen. Aber er übersah die grundlegende Tatsache, dass derzeit nur drei Mitglieder der EU solche Etikettierung vorschreiben: Belgien, Dänemark und Grossbritannien.

Was wir hier beobachten ist eine weitere Erscheinungsform des ärgerlichen Eifers der Europäischen Kommission, endlose Direktiven allen Mitgliedstaaten aufzuerlegen, um Uniformität bei bestimmten Sachverhalten aufzuzwingen, bei denen die meisten Europäer sich niemals vorstellen konnten, dass Uniformität überhaupt nötig wäre. Dieses Verhalten, zusammen mit der Neigung europäischer Gerichte, britisches Recht zu überstimmen, ist das, was die Briten zusehends dazu antreibt, aus der EU auszutreten. Wir sollten nicht wie Michael Oren dazu eilen, alle EU-Staaten für die Torheiten der Kommission bestrafen.

Folglich sollten sich die israelischen Reaktion nur gegen jene EU-Staaten richten, welche die “Mitteilung zu Auslegungsfragen” umsetzen, und damit die anderen Mitgliedstaaten zu ermutigen, diese zu ignorieren. Tatsächlich erklärt die “Mitteilung zu Auslegungsfragen” selbst, dass “die Durchführung der einschlägigen Regeln in der Hauptverantwortung der Mitgliedstaaten verbleibt”.

Ein “ranghoher Europäischer Beamter” hat zugegeben, dass die Europäische Kommission sich nur darauf beschränkte, einen Rat zu erteilen. Zu den Mitgliedstaaten merkte er an: “Wenn sie es nicht machen, wird wahrscheinlich nichts passieren. Aber 16 Mitgliedstaaten wollten Klärung, also nehme ich an, dass sie teilweise umgesetzt wird.” Die Umsetzung der “Mitteilung zu Auslegungsfragen” ist vom ungarischen Minister für äussere Angelegenheiten und Handel bereits abgelehnt worden, ebenso von der Regierungsfraktion CDU im deutschen Parlament. Israel ist berechtigt, seine eigenen Forderungen zum Kennzeichnen von Produkten zu verfassen, sollte sie aber nur auf Importe von EU-Staaten anwenden, die selber die Kennzeichnung von israelischen Produkten umgesetzt haben.

Als Abgeordneten der Knesset könnte Michael Oren selber gezielte und geeignete israelische Verordnungen einführen, indem er einen privaten Gesetzesentwurf der Knesset vorlegt. (Offensichtlich ist dieser Weg taktvoller als eine von der Regierung selbst initiierte Gesetzesvorlage.) Wenn dies für  Oren zur Zeit zu aufwendig ist, gäbe es mehr als einhundert andere Knessetmitglieder, die es tun könnten. Hierzu sollten wir zuerst die Bestimmungen der “Mitteilung zu Auslegungsfragen” genau untersuchen, um sie dann als Muster für die israelische Reaktion zu verwenden.

Was an der “Mitteilung zu Auslegungsfragen” richtig und was falsch ist
Die “Mitteilung zu Auslegungsfragen” beginnt mit der Feststellung, dass die EU “Israels Souveränität über die von Israel seit Juni 1967 besetzten Gebiete, nämlich die Golanhöhen, den Gazastreifen und die Westbank einschliesslich Ostjerusalems, nicht anerkennt”. In der Tat wurden alle Handelsabkommen zwischen der EU und Israel mit dieser Annahme geschlossen, die von Israel respektiert wird. Folglich stimmte Israel vor einem Jahrzehnt zu, dass die in diesen Gegenden produzierten Waren z.B. nicht dieselben Steuererleichterungen geniessen sollten wie Waren, die auf dem vor 1967 bestehenden israelischen Staatsgebiet hergestellt werden.

Bis hier handelt die Kommission innerhalb ihrer Rechte, auch wenn sie feststellt, dass EU-Recht fordert, dass Waren ihr “Herkunftsland” oder jeglichen Anteil ihres “Ursprungsorts” ausweisen. Wo die Kommission vom Weg abkommt, ist bei dem Versuch, die Folgen dieser Forderung im aktuellen Fall zu definieren. Die “Mitteilung zu Auslegungsfragen” erklärt (Punkt 10):

„Bei Erzeugnissen aus dem Westjordanland oder von den Golanhöhen, die ihren Ursprung in Siedlungen haben, wäre eine Angabe, die sich auf “Produkt aus den Golanhöhen” oder “Produkt aus dem Westjordanland” beschränkt, nicht zulässig. Selbst bei Angabe des grösseren Ursprung-Gebiets, aus welchem das Produkt kommt, würde den Verbraucher durch Weglassen der zusätzlichen geografischen Angabe –  dass das Erzeugnis seinen Ursprung in israelischen Siedlungen hat – bezüglich des wahren Ursprungs des Erzeugnisses in die Irre führen. In derartigen Fällen ist der Zusatz “israelische Siedlung” oder etwas Gleichwertiges, z.B. in Klammern,  erforderlich. Somit wären Ausdrücke wie “Produkt von den Golanhöhen (israelische Siedlung)” oder “Produkt aus dem Westjordanland (israelische Siedlung)” zulässig.“

Betrachten wir den Fall von Inon Rosenblum, der vor kurzem in der Times of Israel vorgestellt wurde. Rosenblum wurde von seinen palästinensischen Nachbarn im Jordantal gesagt, dass in dem äusserst salzigen Boden nichts wachen könne. Unbeirrt von dieser Aussage, verbrachte er  Jahrzehnte damit, die Qualität des Bodens zu verbessern, welche heute “Datteln, Weintrauben und zehn Sorten frischer Kräuter, alle für den Export” hervorbringt. Abgesehen von ihm selbst und seinem Sohn arbeiten dort ausschliesslich Palästinenser. Er gab zudem seinen palästinensischen Nachbarn Dattelpalmen-Setzlinge, damit sie ihre eigene Produktion beginnen konnten. Das Ergebnis: Die im Jordantal lebenden zirka 7.000 Israelis und 10.000 Palästinenser produzieren heute “40% der Medjool-Datteln der Welt”.

Betrachten wir als nächstes die Whisky-Produktion in Schottland. Nach Angaben des Distillery Owners Guide gehören Schottlands Destillerien heute überwiegend Nicht-Schotten. Der grösste Eigentümer ist Diageo mit Hauptsitz in London, zu weiteren Eigentümern gehören grosse Konzerne mit Sitz in Indien, Thailand und Japan, ganz zu schweigen von Trinidad und anderen Ländern. Typischerweise sind die meisten Arbeiter in den Destillerien Schotten, aber das Top-Management kann möglicherweise von ausserhalb Schottlands kommen.

Die Europäische Kommission will zwischen Rosenblum und den palästinensischen Nachbarn, denen er half, unterscheiden, indem seine Datteln mit “israelische Siedlung” etikettiert werden. Aus demselben Grund stellen die Destillerien in Schottland und die Wohnorte ihrer Manager englische Siedlungen, indische Siedlungen, thailändische Siedlungen usw. dar. Und übrigens: Würde eine indische Firma Rosenblums Plantagen kaufen und einen indischen Manager einsetzen, dann würden sie auch indische Siedlungen werden.

Auf den Golanhöhen ist die Lage etwas einfacher. Die Gegend gehörte zum souveränen Staat Syrien, wie er durch die Grenzen zwischen den ehemaligen französischen und britischen Mandaten definiert wurde, ausser dort, wo das syrische Regime sich in den Jahren vor 1967 über diese Grenzen hinaus ausdehnte. Es gibt eine klare Unterscheidung zwischen in den vier drusischen Dörfern lebenden syrischen Staatsbürgern, und israelischen Staatsbürgern.

Anders in der Westbank. Vor 1967 waren die dort lebenden Palästinenser jordanische Staatsbürger. Sie und ihr Nachwuchs haben zumeist weiter jordanische Pässe. Wenn also Rosenblums Datteln mit “israelische Siedlung” etikettiert werden, dann sollten die Datteln, die auf den Pflanzen gewachsen sind, die er seinen Nachbarn gegeben hat, mit “jordanische Siedlung” etikettiert werden. Das ist kein Witz: Obwohl das jordanische Regime formell Ansprüche auf das Gebiet aufgegeben hat, versucht es dort weiter Einfluss zu nehmen. Insbesondere ist es stolz darauf, dass Jordanien, nicht die PA, offiziell den Tempelberg in Jerusalem verwaltet.

Im sogenannten “Ost-Jerusalem” ist die Lage noch komplizierter. Eine beträchtliche Anzahl israelischer Araber, besonders aus Galiläa, hat sich dort niedergelassen. Damit ist jedes ihrer Geschäfte dort nach Ansicht der Europäischen Kommission eine “israelische Siedlung”. Die jordanischen Bürger, die Israel dort 1967 vorfand, erhielten alle israelische Personalausweise. Mittlerweile haben Tausende von ihnen die israelische Staatsangehörigkeit angenommen, was erforderte, dass sie ihre jordanische Staatsbürgerschaft aufgaben; Tausende weitere haben Anträge gestellt. Damit wird nach der Europäischen Kommission jedes ihrer Geschäfte sofort zu einer “israelischen Siedlung”, wenn ihre Anträge bewilligt werden und sie müssen ihre Produkte entsprechend kennzeichnen. (Dasselbe gilt für Drusen auf dem Golan, die die israelische Staatsbürgerschaft angenommen haben, aber ihre Zahl geht in die Hunderte, nicht Tausende).

Das ist so lächerlich, dass die Europäische Kommission gut beraten wäre, stillschweigend “Ost-Jerusalem” beim Vorantreiben ihrer “Mitteilung zu Auslegungsfragen” zu vergessen. Der geografische Begriff selbst ist lachhaft geworden : Jerusalem liegt auf einem Bergrücken, der von Nord nach Süd verläuft, die jüdische Bevölkerung hat sich also seit 1967 in diesen Richtungen ausgebreitet, nicht nach Osten. Weil die europäischen Bürokraten ihr archaisches Vokabular wiederholen statt die Landkarte zu konsultieren, stellen sie sich vor, dass Stadtviertel wie Ramot (Nordwest-Jerusalem) und Gilo (Südwest-Jerusalem) in einem frei erfundenen “Ostjerusalem” von vor 1967 liegen.

Mögliche israelische Bestimmungen
Die “Mitteilung zu Auslegungsfragen” der europäischen Bürokraten, die die Klarstellung von Regularien anstreben, hat sich in Absurditäten verfangen. Genau diese Absurditäten bieten eine Vorlage für Einfallsreichtum bei der Formulierung entsprechender israelischer Bestimmungen.

Die Europäische Kommission behauptet, dass die “Mitteilung zu Auslegungsfragen” nichts mit einem Boykott Israels zu tun habe und die US-Administration hat dieser Bewertung offiziell beigepflichtet. Sie reagiere lediglich, sagt die “Mitteilung zu Auslegungsfragen”, auf eine “Forderung der Konsumenten, Wirtschaftler und staatlicher Behörden nach Transparenz”. Das ist aber unehrlich. Denn die Kommission hat (obwohl das in der “Mitteilung zu Auslegungsfragen” selbst nicht gesagt wird) angedeutet, dass die ersten zu kennzeichnenden Produkte frische Lebensmittel und Kosmetika sein werden. Es kann kaum Zufall sein, dass Datteln aus dem Jordantal und eine israelische Kosmetikfirma die beliebtesten Ziele der Boykotteure gewesen sind. Es waren genau diese Konsumenten, welche eine solche Klärung forderten und die Kommission kam ihrem Wunsch entgegen.

Es gibt eine lange Liste separatistischer Bewegungen in der EU, von denen einige mehr Autonomie fordern, andere fordern Unabhängigkeit. Da viele Juden in Israel Verbindungen nach Europa haben, kann man sich leicht vorstellen, dass einige dieser Juden entsprechende Sympathien und “Forderungen nach Transparenz” zu den Produkten der jeweiligen europäischen Staaten haben. Sicher kann man sich israelische Juden vorstellen, die schottischen Whisky nur von Firmen kaufen möchten, die sich immer noch in schottischer Hand befinden. Wie kann den Israelis das Recht auf korrekte Information verweigert werden? Israel hat Anspruch darauf zu verlangen, dass die Europäer ihre Produkte entsprechend kennzeichnen, sowohl in diesem als auch in zahllosen anderen Fällen.

Die Staaten, deren separatistische Bewegungen am stärksten hervorstechen, sind Spanien und Frankreich. Doch – wie oben vorgeschlagen – sollten sie vorerst ausgelassen werden, da sie Bestimmungen der Art, wie sie von der Europäischen Kommission verabschiedet wurden, noch nicht übernommen haben.

Ein Gesetzesentwurf in der Knesset müsste daher drei Hauptforderungen für das Handeln der  entsprechenden israelischen Ministerien formulieren: Erstens wäre für jeden EU-Mitgliedstaat eine Liste der einschlägigen Regionen zu erstellen. Das ist relativ einfach. Zweitens wären detaillierte Regelungen für die drei EU-Staaten zu formulieren, welche die “Siedlungsprodukte” bereits kennzeichnen. Drittens müsste eine gesetzliche Verpflichtung mit  ähnlichen Regelungen für jeden anderen EU-Staat formuliert werden, aber nur für den Fall und den Zeitpunkt, dass diese sich dazu entscheiden, die “Mitteilung zu Auslegungsfragen” zu implementieren.

Selbst Dänemark hat separatistische Bewegungen in Grönland, auf den Färöer-Inseln und auf Bornholm. Die Fälle Belgiens und Grossbritanniens müssen kaum erklärt werden, ausser dass Belgien seine deutsche Minderheit hat, und dass Grossbritannien eine Separatistenbewegung in Cornwall hat, welches daher England, Wales, Schottland und Nordirland hinzugefügt werden müsste.

Es mag recht albern erscheinen, viele schottische Destillerien als “englische Siedlungen” zu kennzeichnen, obwohl man vermutlich Schotten finden könnte, die das so empfinden. Ich selber bin kein Befürworter des Separatismus in Grossbritannien, aber (als Walisisch Sprechender) für passende Bestimmungen zu entsprechenden kulturellen, regionalen Unterschieden. Die Albernheit aber widerspiegelt lediglich jene Albernheit der europäischen Bürokraten und ihrer “Mitteilung zu Auslegungsfragen”. In praktischer Hinsicht hat die Nachahmung der Albernheit der EU einen sinnvollen Effekt: Sie verhängt eine Gegenlast  auf die ursprüngliche Albernheit, für die Bürde, mit der sie Israel belasten.

Ein möglicher Kompromiss?
Genau genommen behauptet die “Mitteilung zu Auslegungsfragen”, wie oben zitiert, dass “der Begriff ‘israelische Siedlung’ oder etwas Entsprechendes hinzugefügt werden muss”. Das heisst, es wird nicht absolut vorgeschrieben, dass genau dieser Begriff verwendet werden muss; gibt es also eine Alternative, die für beide – die Europäische Kommission sowie Israel – akzeptabel wäre?

Vielleicht könnten sich die Europäische Kommission und Israel auf die Bezeichnungen “Firma in israelischem Besitz” auf Rosenblums Datteln, beziehungsweise “Firma in englischem Besitz” für schottischen Whisky einigen. Diese Art der Beschreibung ist zutreffend; ausserdem sollte sie dem Wunsch der Kommission entsprechen, nämlich  “den Konsumenten über die wahre Herkunft des Produkts nicht in die Irre zu führen”. Das bleibende Problem besteht darin, dass dies – welche Formel auch immer genutzt wird – eine unnötige Ausgabe ist, die Geschäften von Bürokraten aufgebürdet wird. Da die Kommission sich nun aber entschieden hat, diesen Kurs einzuschlagen, könnte die israelische Knesset keine andere Wahl haben, als selber in parallelem Gang mit einer eigenen Gesetzgebung nachzuziehen.

Zusammenfassung eines Originalbeitrags von: Malcolm Lowe via Gatestone Institute.