Hamas – Die Schweiz darf sich nicht kompromittieren lassen

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„Bundesrat der Schweiz 2014“ von Swiss Federal CouncilPhotographer: Dominic Büttner & Béatrice Devènes - http://www.admin.ch/br/dienstleistungen/00094/. Über Wikimedia Commons
„Bundesrat der Schweiz 2014“ von Swiss Federal CouncilPhotographer: Dominic Büttner & Béatrice Devènes - http://www.admin.ch/br/dienstleistungen/00094/. Über Wikimedia Commons
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Der Bundesrat hat die Latte der Erwartungen an die neue palästinensische Einheitsregierung hoch angelegt. Das ist aus der Antwort des Bundesrates in der Fragestunde vom 16.06.2014 ersichtlich. Was die Palästinensische Autonomiebehörde unter Fatah seit 2007 nicht schaffte, soll nun mit Hamas als Junior-Partner erreicht werden: eine ‚Verbesserung‘ der vielen Probleme in Sachen Menschenrechte, insbesondere im Bereich der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Diese hatten nämlich seit der innerpalästinensischen Spaltung 2007 gelitten, so der Bundesrat. An diesem Punkt sind wohl die Erwartungen mit Bundesrat Didier Burkhalter durchgegangen, denn gleich darauf relativiert er, dass diese politische Neubildung zumindest „einen Fortschritt erleichtern“ könne.

Nach der euphorischen, von Hoffnung auf Verbesserung im Nahen Osten geprägten Mitteilung des Bundesrates, dass er die neue Einheitsregierung begrüsse und eine Zusammenarbeit mit dieser zusagte (EDA, 03.06.2014), wandte sich Nationalrat Erich von Siebenthal in der Fragestunde an diesen. „An welche Bedingungen knüpft er [der Bundesrat] die Zusammenarbeit, dass Grundrechte, Menschenrechte und das Völkerrecht von der Einheitsregierung eingehalten werden?“

„Der Bundesrat stellt keine Bedingungen an diese Zusammenarbeit.“

Die neue Regierung soll auf „Grundlage ihrer Tagen und Handlungen beurteilt werden.“ Der Bundesrat betonte, wie bereits in der Medienmitteilung, dass er von der Einheitsregierung die Einhaltung von Völkerrecht, insbesondere das humanitäre Völkerrecht und Menschenrechte erwarte. Auch sei die palästinensische Regierung durch UN-Abkommen und die Genfer Konvention verpflichtet, sich an die internationalen Obligationen zu halten.

Man erfährt auch, dass das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA die Entführung von drei zivilen Minderjährigen, d.h. den drei israelischen Teenagern, verurteilt. Eine separate EDA-Medienmitteilung gibt es dazu dennoch nicht. Der Bundesrat hält an seiner Maxime „Nichts, absolut nichts, kann eine Verletzung des humanitären Völkerrechts rechtfertigen“ und fordert die bedingungslose Freilassung der drei Jugendlichen. Mit der Entführung wurde zumindest gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstossen. Doch welche Massnahmen ergreift die palästinensische Regierung, um Entführungen zu verhindern oder gegen sie vorzugehen, wozu sie gemäss Konvention verpflichtet ist?

Von Siebenthal fragte den Bundesrat ferner, wie er ohne Bedingungen sicherstelle, dass seine Verlautbarungen nicht kompromittiert werden? Diese Antwort blieb er schuldig. Auf Worte hätten konkreten Taten folgen müssen. In diesem Fall werden sie das kaum.

Die Antwort des Bundesrates im Original Wortlaut :

Amtliches Bulletin – Die Wortprotokolle von Nationalrat und Ständerat. Nationalrat – Sommersession 2014 – Elfte Sitzung – 16.06.14-14h30; Frage Geschäftsnummer 14.5269