Ägyptens Verfassungsentwurf: Religion und Staat

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Der neue ägyptische Verfassungsentwurf soll am 15. Dezember 2012 zur Volksabstimmung vorgelegt werden. Das teilte der ägyptische Präsident Mohammed Mursi am 1. Dezember mit und präsentierte ihn als „ein[en] weitere[n] Schritt zur Vollendung der Revolution“ und als „das erste Mal in der Geschichte Ägyptens, dass die Verfassung im Einklang mit dem Willen des Volkes steht“. Tatsächlich ist dies jedoch nur ein weiterer Schritt, der eine Reihe von Massnahmen abschliesst, um der Verfassung des postrevolutionären Ägyptens den Willen der Muslimbruderschaft (MB) aufzuzwingen.

Dies ist der erste Teil eines Memri-Berichts, der sich mit der neuen ägyptischen Verfassung befasst, Verfassungsartikel zu verschiedenen Themen analysiert und sie mit der ägyptischen Verfassung von 1971 vergleicht. Teil I befasst sich mit den Artikeln zur Stellung der Religion in Ägypten.

Streit um Verfassungsartikel zum Status der Religion

Der aktuelle Verfassungsentwurf ist islamischer als alle früheren Verfassungen Ägyptens, auch wenn er nicht so weitreichend ist wie zum Beispiel die islamischen Verfassungen des Iran oder von Saudi-Arabien. Die Artikel zur Religion im neuen ägyptischen Verfassungsentwurf spiegeln die Bemühung wider, eine gemeinsame Basis zu finden, die sowohl für die moderaten als auch die extremistischeren Kreise innerhalb des islamischen Lagers akzeptabel ist. Im Verlauf des Formulierungsprozesses gelang es der MB, ihren Willen in Hinsicht auf die meisten Artikel der Verfassung zu erzwingen, während sie, verglichen mit den extremistischeren Vorschlägen der Salafisten, noch immer den Eindruck von Mässigung vermittelt und die Wünsche der liberalen Strömungen zu berücksichtigen scheint.

Dieser Eindruck entstand dadurch, dass einige der Artikel zur Religion vage und mehrdeutig forumuliert wurden, und indem sie es der Al-Azhar überliessen, in der verfassungsgebenden Versammlung den Kampf mit den Salafisten und den Liberalen zu führen. Somit konnten sie den Anschein erwecken, als sei es die Al-Azhar, und nicht die MB selbst, die diesen Kampf führte. Dies deutet auf ein Bündnis zwischen der MB und der Al-Azhar hin. Al-Azhar, die eine breite Unterstützung geniesst, würde im Austausch für die Sicherung ihrer Rolle als oberste religiöse Autorität Ägyptens das Regime stützen.

Der Streit über die Verfassung spiegelt auch die Machtkämpfe innerhalb des islamischen Lagers wider:zwischen der Al-Azhar, die versucht, ihre Rolle als wichtigste religiöse Autorität im Staat aufrechtzuerhalten, und den Salafisten, die seit der Revolution politisch bedeutend geworden sind und die versuchen, Einfluss auf das religiöse Establishment zu gewinnen.

Präsident Mursi verpflichtete sich zur Umsetzung eines religiösen Gesetzes. Laut Mursi seien sich „alle einig, dass die islamische Scharia die Verfassung ist, die alle Aspekte des Lebens beherrscht. Nur das, was im ehrenwerten Koran übermittelt wurde, wird gelesen und befolgt werden … [Der Koran] wird die Grundlage für alle Angelegenheiten der allgemeinen Bevölkerung – nicht nur der Muslime – und ihrer Aktivitäten in der Politik, Landwirtschaft, Wirtschaft und allen anderen Bereichen sein.“ In der Praxis jedoch hat sich die MB mit der partiellen (anstatt vollen) Umsetzung der Scharia im Allgemeinen auf die Seite der relativ moderaten Al-Azhar geschlagen. Ihre Haltung in dieser Angelegenheit weist auf den Pragmatismus der Bewegung und ihre Bereitschaft hin, Kompromisse bei ihrer Ideologie einzugehen, , während sie den Wandel von einer verfolgten Opposition zur herrschenden Macht, die für die Stabilität des Landes verantwortlich ist, vollzieht.

Es folgt eine Zusammenfassung der Artikel im Verfassungsentwurf mit Bezug auf die Stellung der Religion.

Artikel 1, der sich mit Ägyptens Ausrichtung befasst, wurde geändert. Er definiert das ägyptische Volk nun als „Teil der islamischen Nation“, eine Definition, die in der vorherigen Verfassung nicht erschien.

Artikel 2, der den Islam als „Staatsreligion“ und „die Grundsätze [Hervorhebung von Memri] der islamischen Scharia“ als „die Hauptquelle der Gesetzgebung“ definiert, bleibt unberührt. Die Entscheidung, ihn unverändert zu lassen, war ein Kompromiss zwischen den Salafisten und den Liberalen. Die Salafisten wollten, dass das Wort „Grundsätze“ entweder gelöscht oder durch das Wort „Richtlinien“ ersetzt würde, d.h. sie wollten die vollständige Umsetzung der Scharia. Die Liberalen hätten es lieber gesehen, dass der gesamte Artikel gelöscht und Ägypten als ein ziviler Staat definiert worden wäre, oder zumindest, dass der Artikel in seinem ursprünglichen Wortlaut belassen und der Ausdruck „Grundsätze der islamischen Scharia“ als universale Prinzipien der Gerechtigkeit, Freiheit und Gleichheit interpretiert worden wäre. Dass dieser Artikel unverändert gelassen wurde, spiegelt auch die Bemühung der MB wider, dem Westen und den ägyptischen Bürgern zu vermitteln, dass ihr Aufstieg an die Macht nicht auf eine radikale Islamisierung Ägyptens hindeutet.

Artikel 219, der Verfassung hinzugefügt, um Artikel 2 zu erklären, legt fest: „[Der Ausdruck] ,Grundsätze der islamischen Scharia‘ bezieht sich auf die allgemeinen Methoden der juristischen Argumentation, auf die fundamentalen juristischen Regeln und Grundsätze und auf die [geschriebenen] Quellen, die von den sunnitischen juristischen Schulen anerkannt werden.“ Seine Rolle besteht darin, eine enge Auslegung von Artikel 2 zu verhindern, wie sie die Liberalen wollen oder wie die Interpretation durch das Oberste Verfassungsgericht im Jahr 1996, nach der die Gesetzgebung von da an nur noch mit eingeschränkten Teilen der Scharia in Übereinstimmung sein würde, über die sich die verschiedenen rechtswissenschaftlichen Schulen innerhalb des Islam einig sind. Artikel 219 dagegen gibt Artikel 2 eine umfassendere Lesung, die die Umsetzung eines grösseren Teils der Scharia ermöglichen und von der Gesetzgebung erfordern würde, den Grundsätzen der sunnitischen Rechtslehre zu entsprechen. Der Artikel sollte die Salafisten beschwichtigen und die gegen die MB erhobenen Vorwürfe, dass sie durch ihren Widerstand gegen die Änderung des Artikels 2 die Umsetzung der Scharia aufgegeben habe, zerstreuen.

Aus Rücksicht auf die liberalen Kreise wurde dieser Artikel gegen das Ende der Verfassung gesetzt und nicht unmittelbar nach Artikel 2, um anzuzeigen, dass er von geringerer Bedeutung sei. Artikel 219 gestattet die Kodifikation der Scharia und ermöglicht Diskriminierung gegen alle, die keine sunnitischen Muslime sind, einschliesslich der Schiiten. Es ist zu diesem Zeitpunkt nicht klar, wie er sich in der Praxis auf die Gesetzgebung auswirken wird.

Artikel 3, neu in die Verfassung aufgenommen, definiert „die kanonischen Grundsätze der ägyptischen Christen und Juden“ als „die Hauptquelle der Gesetzgebung für ihr Personenstandsrecht, ihre religiösen Angelegenheiten und die Auswahl ihrer geistlichen Führer“. Dieser Artikel wurde eingeführt, um einen Anschein von Toleranz zu erwecken und um die Kopten zu beschwichtigen, die behaupteten, dass Artikel 2 als Grundlage für Diskriminierung gegen sie dienen würde. Er bezieht sich jedoch nicht auf andere nichtmuslimische Religionen, wie die Bahai.

Artikel 4 wurde in den Verfassungsentwurf aufgenommen, um den Status der Al-Azhar als religiöse Autorität des Staates zu festigen. Er definiert die Al-Azhar als „eine umfassende unabhängige islamische Institution, mit exklusiver Autonomie über ihre eigenen Angelegenheiten“ und den Al-Azhar-Scheich als einen „unabhängigen“ Positionsinhaber, der „nicht entlassen werden kann“. Mit anderen Worten, dieser Artikel erkennt die Al-Azhar als das höchste religiöse Organ Ägyptens an und präsentiert sie als eine apolitische Einrichtung, die Unabhängig von der Regierung ist. Dennoch heisst es in Artikel 4: „Führende Gelehrte der Al-Azhar müssen in Angelegenheiten des islamischen Rechts konsultiert werden“ – ein Konzept, das im Wahlprogramm der Freiheits- und Gerechtigkeitspartei der MB auftauchte. Die Aufnahme dieser Klausel in Artikel 4 spiegelt den grossen Einfluss der MB auf den Verfassungsentwurf wider. Seine Aufnahme zielt auch auf die Notwendigkeit ab, dass das Oberste Verfassungsgericht – das einzige Organ mit der Befugnis, Gesetze zu interpretieren und zu entscheiden, ob sie im Einklang mit der Verfassung, einschliesslich der Grundsätze der Scharia, die in ihr genannt werden (Artikel 185), stehen, – bei Angelegenheiten bezüglich der Scharia mit der Al-Azhar Rücksprache hält. Zur gleichen Zeit ist die Meinung der Al-Azhar in Angelegenheiten der islamischen Scharia nicht bindend.

Die Wortwahl ist einerseits das Ergebnis des Drucks durch die Salafisten, dem Obersten Verfassungsgericht seine ausschliessliche Befugnis, die Grundsätze der Scharia zu interpretieren, zu entziehen, und andererseits der Berücksichtigung der liberalen Stimmen, die fordern, davon abzusehen, dem religiösen Establishment gesetzgebende Befugnisse zu verleihen. Das Oberste Verfassungsgericht, und nicht die Al-Azhar, bleibt.

Artikel 5 erklärt, „die Herrschaft liegt beim Volk; sie sind diejenigen, die sie ausüben und schützen sowie die nationale Einheit erhalten, und sie sind die Quelle der Macht, in der Art und Weise, wie sie in der Verfassung festgelegt ist“. Diese Formulierung steht im Widerspruch zur Position der Salafisten, die bei der Niederschrift darauf bestanden, dass die Herrschaft bei Gott liege.

Artikel 6 erklärt, „das politische System beruht auf den Prinzipien der Demokratie und der Schura (ein islamischer Grundsatz, der den Herrscher verpflichtet, massgebliche Berater zu konsultieren)“. Auch dieser Zusatz stellt einen Versuch dar, sowohl die Liberalen, die Ägyptens Regierung als demokratisch definieren wollten, als auch die Salafisten, die den Begriff Demokratie vermeiden und stattdessen den Begriff Schura verwenden wollten, zufriedenzustellen. Die Aufnahme beider Begriffe stellt einen Kompromiss zwischen den beiden Ansätzen dar. Die Salafisten in der verfassungsgebenden Versammlung willigten in diese Formulierung ein mit der Begründung, dass sie die ägyptische Demokratie von der westlichen Demokratie unterscheide und Ägypten als eine parlamentarische Regierungsform gemäss der islamischen Tradition definiere, was bedeutet, dass Praktiken wie die gleichgeschlechtliche Ehe zum Beispiel nicht erlaubt sind. Umgekehrt akzeptierten gemässigte islamische und liberale Kreise diese Formulierung auf Grundlage der Begründung, dass die Schura ein Bestandteil der Demokratie sei und nicht den demokratischen Charakter der Regierungsform beeinträchtige.

Der Artikel führt weiter aus, dass das politische System auf den Grundsätzen „der Staatsbürgerschaft (unter der alle Bürger in Rechten und Pflichten gleich sind), des Parteienpluralismus, des friedlichen Übergangs der Macht, der Gewaltenteilung und des Gleichgewichts zwischen ihnen, des Rechtsstaatsprinzips und der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ beruhe. Auf diese Weise sollte klargestellt werden, dass Ägypten trotz der Einbeziehung von islamischen Grundsätzen kein Gottesstaat ist.

Artikel 6 schafft auch das Verbot der Bildung von konfessionellen Parteien ab, das Teil des Artikels 5 der vorherigen Verfassung war, und legt stattdessen fest, „keine politische Partei darf gebildet werden, die auf Grund des Geschlechts, der Herkunft oder der Religion diskriminiert“. Das Verbot konfessioneller Parteien wurde im Jahr 2005 von Mubarak in die Verfassung von 1971 aufgenommen, um die MB daran zu hindern, eine politische Partei zu bilden und für das Parlament zu kandidieren. Die neue Formulierung bedeutet, dass eine Partei ihre Mitgliedschaft nicht auf Grundlage der Religion beschränken darf.

Artikel 10 erklärt: „Die Familie ist die Grundlage der Gesellschaft und begründet auf Religion, Moral und Patriotismus. Der Staat und die Gesellschaft bemühen sich, den wahren Charakter der ägyptischen Familie, ihren Zusammenhalt und ihre Stabilität zu bewahren und ihre moralischen Werte zu schützen, wie es jeweils vom Recht geregelt ist. Der Staat wird kostenlose Gesundheitsdienstleistungen für Mutter und Kind garantieren und die Versöhnung zwischen den Pflichten einer Frau gegenüber ihrer Familie und gegenüber ihrer Arbeit ermöglichen …“ Dieser Artikel spart die in der vorherigen Verfassung vorhandene Klausel aus, die festlegt, dass der Staat die Gleichstellung von Männern und Frauen ohne Verletzung der Richtlinien der islamischen Scharia gewährleistet. Diese Klausel wurde von Frauenorganisationen abgelehnt, die fürchteten, dass die Unterwerfung der Gleichberechtigung der Frauen unter die Richtlinien der Scharia zur Senkung des gesetzlichen Mindestalters für eine Ehe, zur Verordnung des Hidschab, zur Verweigerung des Rechts auf Scheidung für Frauen, usw. führen würde. Die Salafisten für ihren Teil bestanden auf der Einbeziehung des Verweises auf die Scharia und lehnten es ab, die Gleichstellungsklausel ohne ihn stehen zu lassen. Die Klausel in der Verfassung von 1971, die die Vertretung von Frauen im Parlament sicherstellte, wurde ebenso aus dem Verfassungsentwurf entfernt. Es gibt jedoch einige Versuche, das Problem der Diskriminierung – wenn auch nicht speziell in Bezug auf Frauen – anzugehen. So im Artikel 33, der besagt: „Vor dem Gesetz sind alle Bürger gleich. Sie haben ohne Diskriminierung die gleichen öffentlichen Rechte und Pflichten.“

Artikel 43 besagt, „die Freiheit des Glaubens ist ein unantastbares Recht“ und „der Staat garantiert für die göttlichen Religionen [unsere Hervorhebung] die Freiheit, religiöse Riten zu praktizieren und Gebetsstätten einzurichten“. Menschenrechtsorganisationen wollten, dass der Artikel die Worte „absolute Freiheit des Glaubens“ beinhalte und behaupteten, dass die schwächere Formulierung „Freiheit des Glaubens“ den Übertritt zu einer anderen Religion verhindere. Darüber hinaus sieht dieser Artikel nur den Kult der monotheistischen Religionen vor, im Gegensatz zur früheren Verfassung, die die Freiheit der Religionsausübung nicht auf bestimmte Religionen irgendeiner Art beschränkte.

Artikel 44 besagt, „Beleidigung oder Missbrauch aller religiöser Gesandten und Propheten ist verboten“. Dieser Artikel wurde auf Initiative der Al-Azhar hinzugefügt, um Blasphemie zu verhindern. Der ursprüngliche Vorschlag bestand darin, einen Affront gegen das Wesen Gottes und die Gefährten des Propheten zu verbieten, aber auf Druck der Schiiten und Kopten wurde nur ein Teil des Vorschlages der Al-Azhar angenommen.

L. Lavi ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am MEMRI.

Auszug aus der Analyse: An Examination Of Egypt’s Draft Constitution Part I: Religion And State – The Most Islamic Constitution In Egypt’s History by L. Lavi © MEMRI, Inquiry & Analysis Series Report No. 904, December 3, 2012.

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