Das Geheimnis der UN-Resolution 242

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UN-Sicherheitsrat

Anerkannte Instanzen werden oftmals herangezogen, um einer angeblich gerechten Forderung gegen Israel höhere Weihe zu verleihen. Besonders beliebt sind dabei UN-Resolutionen, gilt doch die UNO als Garantin für Frieden und Sicherheit und für viele Kreise also moralisch unangreifbar. Zu Unrecht, wie Manfred Gerstenfeld nachweist. Im Laufe der Jahre wurden in der Tat einige UN-Resolutionen verabschiedet, die Israel einseitig verurteilen, während sie etwa Terroranschläge gegen die israelische Zivilbevölkerung mit keinem Wort erwähnen. Eine oft zitierte Resolution ist die UN-Resolution 242 des UN-Sicherheitsrats, die in Folge des Sechs-Tage-Krieges verabschiedet wurde.

Am 7. November beantragte die Vereinigte Arabische Republik, wie sich Ägypten damals nannte, beim Vorsitzenden des Sicherheitsrates eine dringliche Sitzung angesichts Israels Weigerung, sich aus den besetzten Gebieten zurückzuziehen. Vom 9. bis zum 22. November tagte der Rat mehrmals und besprach die verschiedenen, ihm vorgelegten  Resolutionsentwürfe. Am Ende wurde nur über denjenigen Grossbritanniens abgestimmt, der dann auch einstimmig angenommen wurde. Im Prinzip fordert die Resolution einen Abzug Israels aus besetzten Gebieten, im Gegenzug für die „Achtung und Anerkennung der Souveränität, territorialen Unversehrtheit und politischen Unabhängigkeit eines jeden Staates in der Region und seines Rechts, innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen frei von Androhungen oder Akten der Gewalt in Frieden zu leben“.

Von vielen Seiten wird diese Resolution als eindeutige Aufforderung an Israel interpretiert: Die deutsche AG Friedensforschung publiziert beispielsweise einen Artikel aus Le Monde Diplomatique, der behauptet, die Resolution fordere von Israel, sich von allen Gebieten, die während des Sechs-Tage-Krieges besetzt wurden, zurückzuziehen. (1)

Tatsächlich fordert die Resolution einen „Rückzug der israelischen Streitkräfte aus  Gebieten, die während des jüngsten Konflikts besetzt wurden“, nennt aber die Gebiete nicht beim Namen. Der britische Botschafter Lord Caradon erklärte später mehrmals öffentlich, dass diese Passage bewusst ungenau gehalten wurde. (2) Ebenso fordert die Resolution Israel nicht explizit zu einem unilateralen Rückzug auf, wie von palästinensischer Seite oftmals behauptet wird.

Hervorzuheben ist, dass die Resolution 242 nicht etwa unter Kapitel VII der UN-Charta verabschiedet wurde, deren Resolutionen als „eine Massnahme bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen” gelten. Stattdessen wurde die Resolution unter Kapitel VI verabschiedet, welches sich mit der „friedlichen Beilegung von Streitigkeiten” beschäftigt. Ein Rückzug wäre also als im Rahmen von Friedensverhandlungen vorgesehen gewesen. Zu solchen waren die arabischen Staaten allerdings nicht bereit. Bereits auf der Konferenz von Khartum im August 1967 hatte die Arabische Liga ihre drei „Neins“ formuliert: Nein zum Frieden, Nein zu Verhandlungen, Nein zur Anerkennung.

Folglich irrt auch der Nationalrat Daniel Vischer, wenn er behauptet, ein künftiger palästinensischer Staat beruhe „auf den Grenzen der UNO-Resolutionen 242 und 338, welche den Rückzug Israels aus den jenseits dieser Linie besetzten Gebiete verlangen.“ (3)

Besonders kreativ ist die Lesart seines Parteikollegen, des grünen Nationalrats Geri Müller. Behauptet dieser doch, die Resolution fordere „dass die Palästinenser einen eigenen Staat in den Grenzen von 1967 erhalten und die Siedlungen rückgängig gemacht werden.“ (4) So wie die Resolution weder die zu räumenden Gebiete beim Namen nennt, werden “Palästinenser“ ebenso wenig wie „Siedlungen“ erwähnt. Aber das ist für Herrn Müller wohl nur ein unwichtiges Detail.

Auf seinem privaten Blog werden die Interpretationen gar noch ausgefallener und er fabuliert, dass die Resolution „verlangt, dass sich Israel auf die Grenzen von 1967 zurückzieht, Al-Quds, resp. Jerusalem zur Hauptstadt wird und das Rückkehrrecht der PalästinenserInnen einfordert.“ (5)

Ein Blick in den Text der UN-Resolution 242 straft seine Aussagen Lüge. Jerusalem, wahlweise auch Al-Quds, wird mit keinem einzigen Wort erwähnt oder auch nur angedeutet.

Die UN-Resolution 242 spricht allerdings von Flüchtlingen, doch auch hier wählt sie vage Formulierungen. Dies laden zu Interpretationen à la Geri Müller ein, wenn es heisst, es sei notwendig „eine gerechte Regelung des Flüchtlingsproblems herbeizuführen“. Es bleibt unklar, wie eine „gerechte Regelung“ auszusehen hat und welcher Personenkreis zu den Flüchtlingen zählt. Fest steht, dass hierbei keine Rede sein kann von einer angeblichen Forderung nach dem palästinensischen „Rückkehrrecht“. Arthur J. Goldberg, damals Botschafter der USA bei der UN erklärte sogar, die Sprache „beziehe sich mutmasslich sowohl auf die arabischen als auch die jüdischen Flüchtlinge.“ (6) Zugleich bekräftigte er nochmals, dass die UN-Resolution Israel nicht explizit dazu auffordere, sich auf die Gebiete vor Ausbruch des Krieges zurückzuziehen. Und er hebt einen Punkt hervor, der von Müller und Gleichgesinnten gerne verschwiegen wird: Die Tatsache, dass die Resolution auch von der Notwendigkeit spricht, „die Freiheit der Schifffahrt auf den internationalen Wasserwegen in der Region zu garantieren“. War doch die ägyptische Blockade zu Wasser einer der Gründe für den Ausbruch des Sechs-Tage-Kriegs.

Wann immer Resolutionen zur Verdammung Israels herangezogen werden, lohnt es sich, diese genauer unter die Lupe zu nehmen. Wie sich zeigt, öffnen allgemeingehaltene Aussagen – selbst wenn bewusst und in bester Absicht formuliert –  Tür und Tor für die absurdesten Interpretationen.

Michel Wyss

 

Der exakte Wortlaut der Resolution findet sich hier.

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(1) Peinelt, Edgar: Die Siedlungen sind das Problem (dt. Übersetzung von Gresh, Alain: Les colonies au coeur de l’affrontement – Intifada pour une vraie paix), Le Monde Diplomatique Nr. 6323, Beilage zur taz, 15. Dezember 200, (aufgerufen auf ag-friedensforschung.de am 02.09.2011)

(2) Gegenüber Radio Kol Israel sagte er etwa im Jahre 1973: „The essential phrase which is not sufficiently recognized is that withdrawal should take place to secure and recognized boundaries, and these words were very carefully chosen: they have to be secure and they have to be recognized. They will not be secure unless they are recognized. And that is why one has to work for agreement. This is essential I would defend absolutely what we did. It was not for us to lay down exactly where the border should be. I know the 1967 border very well. It is not a satisfactory border, it is where troops had to stop in 1947, just where they happened to be that night, that is not a permanent boundary … “. Und gegenüber der Zeitung Beirut Daily Star äusserte er am 12. Juni 1974: „It would have been wrong to demand that Israel return to its positions of 4 June 1967. … That’s why we didn’t demand that the Israelis return to them and I think we were right not to.

(3) Vischer, Daniel: “Bundesrat muss palästinensischen Staat anerkennen”, Journal 21, 09.08.2011 (aufgerufen am 02.09.2011)

(4) Verhärtete Fronten auch in der Schweizer Politik, Tagesanzeiger Online, 08.01.2009 (aufgerufen am 02.09.2011)

(5) Müller, Geri: Die Nakba jährt sich zum 59. Mal, blog.geri-mueller.ch, 14.05.2007 (aufgerufen am 02.09.2011)

(6) The Middle East: Islamic Law and Peace, UN Resolution 242: Origin, Meaning and Significance,

National Committee on American Foreign Police, April 2002 (aufgerufen auf mefacts.com am 02.09.2011)

1 Kommentar

  1. UN 242 requires 'acknowledgment of the sovereignty, territorial integrity and political independence of every State in the area and their right to live in peace within secure and recognized boundaries free from threats or acts of force'

    There are many UN members that do not recognize State of Israel.

    It sounds that planned UN voting in September for a new arab state in palestine contradicts international law? or will it mean that by 'palestine' voting all states will recognize Israels right to exist??

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