Entschädigung für 51 Opfer aus Arafats Folterkellern?

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Jassir Arafat, Friedensnobelpreisträger. Foto Screenshot Youtube.
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Direkt nach der Unterzeichnung der Osloer Verträge wurden Dutzende Palästinenser in den Kellern der Sicherheitsbehörden von Jassir Arafat unfassbar barbarisch gefoltert, als “Strafe” für ihre Kooperation mit Israel. Das stellte jetzt ein Jerusalemer Bezirksgericht in einem 1.860 Seiten langen Urteil fest. Das Dokument enthält zahlreiche Zeugenaussagen und eine Forderung an die Autonomiebehörde, die schwer misshandelten Menschen zu entschädigen.

Gemäss dem Urteil könnten 51 Palästinenser die Autonomiebehörde auf Schadensersatz klagen, weil ihnen Kooperation mit dem „Feind“ Israel vorgeworfen worden sei. Acht Kläger wurden disqualifiziert, weil sie sich anderer Straftaten schuldig gemacht hätten. Deren Behandlung sei eine „interne palästinensische Frage“. Dafür sei das israelische Gericht nicht zuständig.

Jahrelang sei Material zu diesem Fall gesammelt worden. Palästinenser und israelische Araber seien mit einer beispiellosen Grausamkeit von PA-Mitarbeitern systematisch und über lange Zeiträume hinweg wegen des Verdachts der Unterstützung des Staates Israel entführt, geschlagen und gefoltert worden. Das Urteil gibt einen Einblick in die dunkle Welt des Sadismus und beruht auf den Zeugnissen von Palästinensern über die Folter der Palästinensischen Behörde in den Jahren 1990-2002.

Einige Gefangene wurden an den Beinen gehängt oder an ein Fahrzeug gebunden, dass sie durch die Strassen schleppte. Andere Gefangene wurden gezwungen, in wassergetränkten Betten und nassen Decken zu schlafen. Manche wurden in Salzwasser gesteckt, um dann stundenlang in der glühenden Sonne zu stehen.

“Hätte den Inquisitoren in Spanien zur Ehre gereicht.”

Dazwischen stehen Berichte über sexuellen Missbrauch, das Einführen zerbrochener Glasflaschen in den Anus, von Schuhen und anderen Gegenständen die ihnen in den Mund geschoben wurden, dem Einbrennen von Zigaretten auf den Genitalien, Nägel ziehen und Knochen brechen… kaum vorstellbare Grausamkeiten. Die Behörden befahlen auch Ärzten, gesunde Zähne herauszuziehen, anstatt ungesunde zu behandeln, so das Jerusalemer Gericht. Die Zeitung „Makor Rishon“ schrieb dazu: Was da den Menschen angetan worden ist, hätte den Inquisitoren in Spanien zur Ehre gereicht.

Die Jerusalem Post bezeichnete das Verfahren als „bizarr“, denn hier seien Bürger der palästinensischen Autonomiebehörde (PA) zu einem Gericht der israelischen “Besatzung” gekommen, um Gerechtigkeit für Misshandlung durch die eigene PA-Strafverfolgung zu erlangen.

Zwei israelische Anwälte vertraten die PA, um „Schaden abzuwenden“. Sie dementierten, dass in palästinensischen Gefängnissen oder auf Polizeistationen gefoltert werde.

Gleichwohl habe die palästinensische Autonomiebehörde das Recht, Verdächtige zu verhaften und unter zu Druck zu setzen, wenn die PA-Sicherheit und lebenswichtige Interessen durch Spionage oder Kooperation mit Israel gefährdet seien. Sie argumentierten, dass Israel keine Zuständigkeit für Palästinenser habe, die PA-Bürger seien. Die Anklagepunkte fielen unter das Völkerrecht und nicht unter die israelische Gesetzbarkeit. Das Gericht wies alle Argumente der PA zurück.

Das Gericht erklärte, dass die Autonomiebehörde im Rahmen des Osloer Abkommens sogar verpflichtet sei, terroristische Angriffe auf Israelis zu vereiteln. Sie müsse laut Vertrag bei der Verhinderung von Terror behilflich sein. Dazu gehöre auch, dass Palästinenser mit Israel zusammenarbeiten. Entsprechend sei es ungesetzlich und vertragswidrig, wenn die PA solche PA-Bürger wie Kriminelle behandle.

Weiter stellte das Gericht fest, dass die PA in einigen Fällen Palästinenser verhaftet hätte, als sie sich innerhalb der Grünen Linie, also auf israelischem Territorium, aufgehalten hätten. Ebenso seien Araber mit israelischer Staatsbürgerschaft verhaftet worden. Dafür hatte die PA gemäss dem Oslo-Abkommen keine Befugnis.

Die Jerusalem Post schrieb, dass mit diplomatischen und rechtlichen Komplikationen zwischen Israel und der palästinensischen Autonomiebehörde infolge dieses Urteils zu rechnen sei, vor allem bei der Frage, ob und wie die Behörde Schadenersatz leisten sollte.

Weder die PA noch israelischen Behörden, wie das Aussenministerium oder das Justizministerium, nahmen zu dem Urteil Stellung. Auch die Anwälte beider Seiten schwiegen.

In der Vergangenheit sind viele Fälle von Folter und sogar öffentlicher Hinrichtung in der PA bekannt geworden. So hat die Autonomiebehörde das jordanische Gesetzbuch unverändert übernommen. Darin steht noch Todesstrafe auf Landverkauf an Juden. Jordanien hat dieses Gesetz infolge seines Friedensvertrags mit Israel getilgt. Bekannt wurden auch Fälle von „Zusammenarbeit“ mit Israel, was zu Todesurteilen führte.

Folter in palästinensischen Gefängnissen wurde bisher fast ausschliesslich von kritischen palästinensischen Journalisten wie Khaled Abu Toameh thematisiert. Das Thema wurde aber fast nie von Medien in Europa oder in den USA aufgegriffen oder von den bekannten Menschenrechtsorganisationen angeprangert.

1994 erhielt der erste Befehlshaber der palästinensischen Autonomiebehörde, Jassir Arafat, den Friedensnobelpreis.

Über Ulrich W. Sahm

Ulrich W. Sahm, Sohn eines deutschen Diplomaten, belegte nach erfolgtem Hochschulabschluss in ev. Theologie, Judaistik und Linguistik in Deutschland noch ein Studium der Hebräischen Literatur an der Hebräischen Universität in Jerusalem. Seit 1975 ist Ulrich Sahm Nahost-Korrespondent für verschiedene deutschsprachige Medien und berichtet direkt aus Jerusalem.

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