Besserer Schutz religiöser Gemeinschaften in der Schweiz

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Ständeratssaal. Foto www.parlament.ch / Peter Mosimann, Attribution, Wikimedia Commons .
Ständeratssaal. Foto www.parlament.ch / Peter Mosimann, Attribution, Wikimedia Commons .
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Der Ständerat (die kleine Kammer des Parlaments in der Schweiz) hat heute die Motion „Schutz religiöser Gemeinschaften vor terroristischer und extremistischer Gewalt“ angenommen. Die kleine Kammer unterstützte oppositionslos eine Motion von Ständerat Daniel Jositsch (SP). 

Im Rahmen eines am 1. November 2016 publizierten Berichts, stellte das Eidgenössische Departement des Innern fest, dass Institutionen und Angehörige der jüdischen Gemeinschaft besonders gefährdet sind: “Nach den Terrorangriffen in mehreren europäischen Ländern hat sich das Risiko für Schweizerinnen und Schweizer jüdischen Glaubens sowie jüdische und israelische Interessen in der Schweiz erhöht. Die Gefahr geht vorwiegend von dschihadistischen Extremisten aus, welche organisiert oder als spontane Einzeltäter handeln. Nicht auszuschliessen sind auch Nachahmungstäter. In der jüdischen Gemeinschaft besteht die berechtigte Sorge um die Sicherheit von jüdischen Personen und Einrichtungen.”

“Anschläge in Nachbarländern haben gezeigt, dass hier sehr wenig notwendig ist und dass – ich sage das jetzt etwas zynisch – die Fantasie solcher Täter, wie sie ihre Taten verüben möchten, fast keine Grenzen kennt.” so Daniel Jositsch. Geklärt werden soll laut dem Vorstoss von Ständerat Jositsch, wie weit dieser Schutz dem Bund obliegt oder den Kantonen und Gemeinden. Den Kantonen werde nichts weggenommen, argumentierte Jositsch. Vielmehr gehe es um eine Koordination von Seiten des Bundes. Das Schwarzpeter-Spiel zwischen Bund und Kantonen müsse beendet werden.

Kompetenzgerangel
Die Schweizer Justizministerin Simonetta Sommaruga erklärte sich zwar bereit, die Motion anzunehmen. Es sei klar, dass es hier eine Koordination brauche, sagte Sommaruga. Die “Kompetenzordnung” dürfe aber nicht übergangen werden. “Bei allen Fragestellungen, die manchmal mit grosser Ernsthaftigkeit vorgebracht werden, ist es immer wieder wichtig und sinnvoll, dass wir die Kompetenzordnungen in unserem Land nicht plötzlich unter Druck vergessen oder verlassen. Wenn Sie Artikel 57 Absatz 2 der Bundesverfassung lesen, sehen Sie, dass der Bund und die Kantone ihre Anstrengungen im Bereich der inneren Sicherheit koordinieren. Wir haben ganz klare Kompetenzordnungen.” so die Ministerin.

1 Kommentar

  1. Simonetta Sommaruga geht die Sicherheit jüdischer Gemeinden am A..sch vorbei. “Wir haben ganz klare Kompetenzordnungen”, solches ist ihr wichtiger. Eine Motion ist eine Motion, und wenn es dem BR nicht passt, wird sie dort landen, wo alle derartigen landen: In irgend einer Schublade. Wetten?

    Und: Die Motion stammt von einem Parteikollegen. Das wird man schon so regeln können, dass daraus keine verbindlichen Verpflichtungen entstehen.

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