Unberüchtigt antisemitisch

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14. Mai 1948: David Ben-Gurion erklärt die Unabhängigkeit des Staates Israel unter einem Porträt Theodor Herzls. Foto GPO, CC BY-SA 3.0, Wikimedia Commons
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Charlotte Knobloch, Vorsitzende der Israelitischen Kultusgemeinde München, darf nicht behaupten, dass der Antizionist Abraham Melzer „für seine antisemitischen Äusserungen regelrecht berüchtigt” sei. So urteilte das Münchner Landgericht, nachdem Melzer auf Unterlassung geklagt hatte.

von Felix Balandat

Das Gericht erklärte zwar, dass Melzer mindestens drei Aussagen getätigt hatte, die man als antisemitisch bezeichnen kann. Jedoch sei er nicht für derlei Aussagen berüchtigt. Knobloch riskiert bis zu 250 000 Euro Ordnungsgeld oder sechs Monate Haft, sollte sie ihre Aussage wiederholen. Die 84-Jährige kann gegen das Urteil Berufung einlegen. Gegenüber Audiatur-Online wollte Knobloch sich nicht zu ihrer Prozessstrategie äussern, sagte jedoch: „Klar ist, dass ich das Urteil in dieser Form nicht akzeptieren werde“.

Ihr Kontrahent Abraham „Abi” Melzer wuchs als Sohn von Schoah-Flüchtlingen in Israel auf und betrieb in Deutschland bis 2012 den von seinem Vater gegründeten Melzer Verlag. Programmschwerpunkt waren jüdische Themen und politische Bücher mit einer dezidiert israelfeindlichen Haltung. Melzer trat unter anderem 2015 auf eine Veranstaltung der Palästinensischen Gemeinschaft Deutschlands auf, die der Verfassungsschutz als deutsche Hamas-Unterstützerin einschätzt.

Dem Rechtsstreit Melzer/Knobloch vorausgegangen war der im Herbst in München geplante Vortrag „Antisemitismus heute” Melzers, der nach einer ersten Raumabsage in den Räumlichkeiten des katholischen KKV Hansa-Vereins stattfinden sollte. In einer E-Mail an dessen Vorsitzenden schrieb Knobloch: „Speziell der Hauptreferent Abi Melzer ist für seine antisemitischen Äusserungen regelrecht berüchtigt”.

In einem Beitrag auf der Internetseite „Das Palästina Portal” bezeichnete Melzer Bedienstete des israelischen Aussenministeriums als „Blockwarte”. Als Blockwarte wurden im Nationalsozialismus NSDAP-Funktionäre niederen Ranges bezeichnet, die für ideologische Linientreue sorgten und Ansprechpartner für Denunzianten waren. Auf seinem Blog „Der Semit” titulierte Melzer Knobloch, den israelischen Botschafter Yakov Hadas-Handelsman sowie den Publizisten Henryk M. Broder als „Sayanim” (hebräisch: Helfer). Sayanim stellen laut einem Gastbeitrag auf „Der Semit” „weltweit die „Fünfte Kolonne” des Mossad und des Zionismus dar”. In einem weiteren Beitrag schreibt Melzer zu Knobloch: „Sie spielt hier den jüdischen Clown neben Henrik M. Broder und empfängt ihre Befehle womöglich direkt vom Chef. Ihre Aufgabe lautet, Kritik an Israels Politik zu verhindern, denn Kritik an Israel sei Antisemitismus. Dabei sind sie, Broder und Netanjahu die Antisemiten-Macher”.

Diese Aussagen Melzers, die Knobloch als Beklagte vorlegte, könne man nach Ansicht des Münchner Landgerichts als antisemitisch bezeichnen. Zur Begründung führten die Richter unter anderem die vom European Forum on Antisemitism (EFA) verwendete Antisemitismus-Arbeitsdefinition an. Jemand, der „für seine antisemitischen Äusserungen regelrecht berüchtigt” ist, sei eine Person, die „wegen ihrer Äusserungen, mit denen sie sich gegen jüdische Menschen und/oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen, religiöse Einrichtungen oder den Staat Israel als jüdisches Kollektiv wendet und dabei beispielsweise falsche oder stereotype Anschuldigungen gegen Juden gebraucht, verrufen und bekannt ist”.

Jedoch habe Charlotte Knobloch als Beklagte keine ausreichenden Anhaltspunkte vorgelegt, die es rechtfertigen würden, Abraham Melzer als für seine Äusserungen berüchtigt, also als für üble Taten bekannt oder verrufen, zu bezeichnen. Seine drei antisemitischen Aussagen von 2009 und 2016 würden zeitlich weit auseinanderfallen.

Das Gericht untersuchte nur einige wenige Aussagen Melzers, welche Knobloch vorgetragen hat. Melzer verbreitet in seinen Blogartikeln fast alle klassischen Stereotype über Juden und Israel. Bevorzugt vergleicht Melzer Israel mit dem Nationalsozialismus, etwa, wenn er schreibt: „Die Waffen-SS war eine kriminelle Armee und die IDF ist es leider auch.“

Auch klassische Momente des sekundären Antisemitismus, also Antisemitismus wegen Auschwitz, finden sich in Melzers Texten. So sagt er: „Denn, das Deutsche die Staatsgründung Israels als eine Art von „Wiedergutmachung“ der Geschichte ansehen, mithin grundsätzlich zu Völkerrechtsverbrechen Israels schweigen sollen, ist für die hier lebenden Juden, mit wenigen Ausnahmen, selbstverständlich“.

Desweiteren benutzt Melzer auffallend oft die Zuschreibung „Jude“ für seine politischen Gegner, zum Beispiel, wenn er Knobloch als „jüdischen Clown“ bezeichnet. Juden verknüpft Melzer gerne mit negativen Eigenschaften. So heisst es auf „Der Semit“: „Die Juden sind wohl irgendwann und irgendwo in der Zeit vor der Aufklärung und der Französischen Revolution in ihrer Entwicklung stehen geblieben“.

Dass sich Juden nicht dem Staat in dem sie leben, zugehörig fühlen, sondern einer anderen Macht, zählt zu den älteren Facetten des Antisemitismus. Auch das Münchner Gericht betrachtet es als gerechtfertigt, Melzers Äusserungen über Knobloch als Befehlsempfängerin eines „Chefs“, der „unschwer als der Chef der israelischen Regierung identifiziert werden kann“, als antisemitisch zu bezeichnen.

Melzer bestreitet ausserdem, dass Antisemitismus heute noch ein Problem sei und behauptet sogar, dass die eigentlich heute Leidenden die Antisemiten seien: „Dabei ist doch der Antisemitismus kein Problem der Juden, heute erst recht nicht, sondern in erster Linie das der Antisemiten. In Wachhund-Mentalität wird alles angeprangert und verfolgt, oft auch nur pauschal denunziert, was nach ‘Antisemitismus’ riecht oder gar stinkt“.

Der klassische antisemitische Item „Juden sind an ihrem Unglück selbst Schuld“ findet sich bei Melzer kaum mehr verklausuliert: „Wenn ich Palästinenser wäre, [ … ] ich würde mit Sicherheit auch zu einem Messer greifen und den erst besten Israeli niederstechen, der mir begegnet.“

Dass Knobloch den Autor derartiger Zeilen als jemanden bezeichnet, der für seine antisemitischen Äusserungen geradezu berüchtigt ist, stellt eine Meinungsäusserung dar, die unter dem Schutz des Grundgesetzes steht. Allerdings würde in diesem Fall das Persönlichkeitsrecht Melzers überwiegen. Laut Gericht sei zu berücksichtigen, dass gerade vor dem Hintergrund des Nationalsozialismus sowie des hierdurch geprägten Lebenslaufs beider Parteien die Charakterisierung Melzers als ein Mensch jüdischer Herkunft, der für seine antisemitischen Äusserungen regelrecht berüchtigt ist, in besonderer Weise geeignet ist, ihn herabzuwürdigen und in seiner Ehre zu verletzen.

Für Gerd Buurmann, Schauspieler und Pro-Israel-Aktivist, klingt diese höchstrichterliche Formulierung so: „Wenn Charlotte Knobloch schon die Frechheit besitzt, den Holocaust zu überleben, dann soll sie sich gefälligst Gedanken machen, wozu, zu wem und wie sie das Maul zum Thema Judenhass aufmacht”.

Das Oberlandesgericht Frankfurt befand es jedoch in einem anderen Verfahren als zulässig, Melzer als „Kapazität für angewandte Judäophobie”, die „den Adolf mache”, zu bezeichnen. Dies tat der Publizist Henryk M. Broder 2005 in einem Bericht über eine Veranstaltung, auf der Abraham Melzer zusammen mit Hajo Meyer auftrat. Der Auschwitzüberlebende Meyer veröffentlichte in Melzers Verlag das Buch „Das Ende des Judentum”, in dem er den Holocaust als „Laune der Geschichte” bezeichnete. Weiter liege im Judentum selbst die „früheste Ursache für den Antisemitismus”.

Doch auch die Entscheidung des Münchner Landgerichts zeugt von einem gewissen Lernprozess bei deutschen Richtern. Vorsitzende Richterin in der Sache Knobloch/Melzer war Petra Groncke-Müller. Sie sorgte 2014 in Deutschland für Aufsehen, als sie in einem ähnlichen Prozess, in dem der rechte Publizist Jürgen Elsässer gegen die linke Autorin Jutta Ditfurth klagte, folgende Antisemitismusdefinition vorlegte: „Ein glühender Antisemit in Deutschland ist jemand, der mit Überzeugung sich antisemitisch äussert, mit einer Überzeugung, die das Dritte Reich nicht verurteilt, und ist nicht losgelöst von 1933-45 zu betrachten, vor dem Hintergrund der Geschichte.”

An Gerd Buurmann soll Abraham Melzer nach der Urteilsverkündung geschrieben haben: „Ja, ich habe ihr das Maul gestopft und manch anderen auch. Es war auch höchste Zeit. Meinen Sie nicht auch? Oder wollen Sie, dass nur eine kleine Gruppe von Zionisten in unserem Land bestimmen darf wer Antisemit ist?”

Eine Zusammenstellung (PDF-Dokument) vom Blog “Schlamassel Muc” anlässlich der Berichterstattung über die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Abraham Melzer und Charlotte Knobloch.