Parlamentarier aus 17 Ländern prangern UNESCO Entscheid an

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Foto zVg/MM
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Parlamentarier aus 17 Ländern unterzeichneten letzte Woche eine Erklärung gegen eine skandalöse UNESCO Resolution und rufen zur internationalen Anerkennung von Jerusalem als ungeteilte und ewige Hauptstadt Israels auf.

Die UNESCO-Resolution lehnt jede jüdische Verbindung zum Tempelberg und zur Klagemauer in Jerusalem ab.

In der Erklärung äusserten sich 19 Abgeordnete, welche die 17 Länder vertreten, wie folgt: “die UN-Resolution ist wirklichkeitsfremd und falsch. Wir werden auf die internationale Anerkennung Jerusalems als ungeteilte, ewige Hauptstadt des Staates Israels hin arbeiten.”

Die Parlamentarier stellten die Erklärung dem stellvertretenden Minister Michael Oren vor, der sie an Premierminister Benjamin Netanyahu übergab.

Oren bezeichnete die UNESCO Resolution als “inakzeptabel.” Er sagte, es “muss auf jede mögliche Art und Weise dagegen angekämpft werden. Die Unterzeichnung der Erklärung von Abgeordneten aus der ganzen Welt gegen die UNESCO ist einer der Schritte, die wir gegen diese schreckliche Entscheidung treffen werden. Wir werden auch weiterhin die ewige Verbindung zwischen dem jüdischen Volk und unserer ewigen Hauptstadt für immer und ewig hervorheben, eine Verbindung die niemand in der Welt, und schon gar nicht die UNESCO, brechen kann.”

Parlamentarier aus 17 Ländern unterzeichneten die Erklärung, unter anderem auch 2 Schweizer. Foto zVg/MM
Parlamentarier aus 17 Ländern unterzeichneten die Erklärung, unter anderem auch 2 Schweizer. Foto zVg/MM

Die Parlamentarier kamen aus Ländern wie den Niederlanden, Finnland, Lettland, Spanien, Schweiz, Litauen, der Slowakei, Dänemark, Italien, Portugal, Malawi, Südafrika, Uruguay, Costa Rica und Chile. Sie waren in Israel für die 5. Jerusalem Chairman’s Conference der Israel Allies Foundation, unterstützt vom World Jewish Congress und der Internationalen Christlichen Botschaft in Jerusalem.

Der gesamte Wortlaut der Erklärung:

RESOLUTION ZUR ABLEHNUNG DER FALSCHDARSTELLUNG ISRAELS ALS BESATZER DURCH DIE UNESCO UND ZUR ERNEUTEN BEKRÄFTIGUNG DER RECHTSANSPRÜCHE DES MODERNEN JÜDISCHEN STAATES UND DES BIBLISCHEN VERSPRECHENS AN DAS LAND ISRAEL UND JERUSALEM ALS SEINE EWIGE UND UNTEILBARE HAUPTSTADT

IN ANBETRACHT DER TATSACHE, DASS das Anrecht und die Anwesenheit des jüdischen Volkes in Israel und seiner Hauptstadt Jerusalem seit mehr als 3.000 Jahren konstant geblieben ist, und

IN ANBETRACHT DER TATSACHE, DASS Israel sein Land gemäß der ältesten Urkunde der Welt zugeteilt wurde, wie es historisch in der Bibel dokumentiert ist; ein Schriftband, in dem die Taten und Absichten Gottes, des Allmächtigen aufgezeichnet sind und den die Menschheit als heilig verehrt, und

IN ANBETRACHT DER TATSACHE, DASS die Regierung Großbritanniens am 2. November 1917 die Balfour-Deklaration abgab, in der das Ziel einer Neuerrichtung der jüdischen Heimstätte im Land Israel definiert wurde und die deren spätere Unabhängigkeit als moderner jüdischer Staat förderte; eine Erklärung, die von allen Alliierten und assoziierten Ländern zu dieser Zeit akzeptiert wurde, und

IN ANBETRACHT DER TATSACHE, DASS die gesetzliche Grundlage für die Neuerrichtung der jüdischen Heimstätte im Land Israel und die spätere Unabhängigkeitserklärung Israels als moderner jüdischer Staat ein bindendes Instrument internationalen Rechts war, das am 25. April 1920 in der San-Remo-Resolution von den alliierten Hauptmächten und den assoziierten Ländern beschlossen wurde, und

IN ANBETRACHT DER TATSACHE, DASS dieser bindende Akt internationalen Rechts daraufhin weiter anerkannt und in nachfolgende bindende Instrumente internationalen Rechts eingebunden wurde, namentlich in Artikel 22 der Völkerbundsatzung, das Mandat für Palästina, das französisch-britische Grenzabkommen von 1920, geändert durch die Abgrenzungsvereinbarung von 1922, und den britisch-amerikanischen Vertrag von 1924, und

IN ANBETRACHT DER TATSACHE, DASS keines der nationalen und politischen Rechte, die in diesem Zuge als dem jüdischen Volk innewohnend anerkannt wurden, je widerrufen, aufgehoben oder durch ein nachträgliches rechtskräftiges und/oder bindendes Dokument internationalen Rechts ersetzt wurde, und

IN ANBETRACHT DER TATSACHE, DASS Artikel 80 der Charta der Vereinten Nationen die fortbestehende unverletzliche Gültigkeit der Rechte anerkannte, die Staaten oder Völkern zugestanden wurden, die bereits gemäß internationaler Übereinkünfte existierten, inklusive des in der San-Remo-Resolution verfügten verbindlichen Aktes internationalen Rechts, und dadurch alle Resolutionen und Vereinbarungen, die diese Rechte verletzen und die danach von der Generalversammlung und vom Sicherheitsrat verabschiedet wurden, weder rechtsgültig noch zu rechtlich bindenden Instrumenten internationalen Rechts macht, und

IN ANBETRACHT DER TATSACHE, DASS die San-Remo-Resolution und das Völkerrechtsmandat sowie andere zuvor genannte unterstützende nachfolgende Rechtsakte, Instrumente und Vereinbarungen durch bindendes internationales Recht die spätere Unabhängigkeitserklärung des modernen Staates Israel als jüdische Heimstätte im Land Israel, einschließlich der angestammten jüdischen Regionen Judäa, Samaria und Jerusalem, rechtmäßig stützten, und

IN ANBETRACHT DER TATSACHE, DASS der moderne Staat Israel am 14. Mai 1948 seine Unabhängigkeit und Selbstverwaltung erklärte und dadurch seinen Rechtsanspruch und sein biblisches Versprechen der Neuerrichtung der jüdischen Heimstätte als einen unabhängigen Staat im Land Israel geltend machte, und

IN ANBETRACHT DER TATSACHE, DASS die gesetzlich nach internationalem Recht für die jüdische Heimstätte vorgesehenen Territorien, die kriegerisch von Jordanien und Ägypten in dem Krieg erobert wurden, der auf die Unabhängigkeitserklärung des modernen Staates Israel folgte, nach internationalem Recht nie zu Jordanien oder Ägypten gehörten und auch niemals unter ihrer anerkannten Hoheit standen, und

IN ANBETRACHT DER TATSACHE, DASS nach dem Ende der Kriegshandlungen des Sechstagekriegs im Juni 1967 das Genfer Abkommen IV von 1949 in Bezug auf die Gesetze zu kriegerischer Besatzung entgegen häufiger Falschdarstellungen für keines der Gebiete angewandt wurde, die Teil der jüdischen Heimstätte waren, die Israel zuvor emanzipiert hatte – insbesondere die Gebiete Judäa, Samaria, Gaza und Jerusalem –, wodurch es rechtlich unhaltbar ist, den Staat Israel in jedweder Art als Besatzer darzustellen oder zu behaupten, dass die aktuell dort wohnenden annähernd 750.000 Juden dort illegal oder unrechtmäßig leben, und

IN ANBETRACHT DER TATSACHE, DASS der Staat Israel seinen Rechtsanspruch und sein biblisches Versprechen, die wiedervereinte Stadt Jerusalem zur ewigen und unteilbaren Hauptstadt der jüdischen Heimstätte zu erklären, angemessen und notwendigerweise geltend gemacht hat und dadurch den Schutz der religiösen Freiheit für Pilger aller Glaubensrichtungen unter israelischer Hoheit wahrt, und

IN ANBETRACHT DER TATSACHE, DASS sich antisemitische Mächte in der Region und auf der ganzen Welt dauerhaft bemühen, die Rechte – ja, die bloße Existenz – der jüdischen Heimstätte vom Zeitpunkt ihrer rechtlichen Neuerrichtung nach internationalem Recht an, während der Unabhängigkeitserklärung des modernen Staates Israel und bis zum heutigen Tag zu leugnen und zu untergraben, und

IN ANBETRACHT DER TATSACHE, DASS das Unterstützen der allgemeinen Falschdarstellung des jüdischen Staates Israel als Besatzer im Land Israel zur primären antisemitischen Täuschung der heutigen Generation geworden ist, die das jüdische Volk des Diebstahls von Land bezichtigt und die damit direkt zur antisemitischen Delegitimierung und Dämonisierung des jüdischen Staates Israel beiträgt und dabei doppelte Standards anwendet, und

IN ANBETRACHT DER TATSACHE, DASS diese antisemitischen Mächte die Lüge der Besatzung als Vorwand nutzten, um den Staat Israel durch politische und Wirtschaftskriege anzugreifen, wodurch sie die Legitimität des internationalen Rechts verletzten, die Funktion internationaler Institutionen wie den Vereinten Nationen und ihrer Funktionsträger wie der UNESCO korrumpierten und dementsprechend die als BDS-Bewegung (Boycott, Divestment and Sanctions, deutsch: Boykott, Kapitalabzug und Sanktionen) bekannte Kampagne starteten, die von verschiedensten Gruppen angeführt und von zahlreichen Regierungen unterstützt wird und die diskriminierende Aktivitäten fördert, die wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Beziehungen zwischen Israelis, ihren Handelspartnern und Unterstützern Schaden zufügen oder sie anderweitig einschränken sollen, und

IN ANBETRACHT DER TATSACHE, DASS Anstrengungen zur Förderung von Diskriminierung der nationalen Herkunft und zum Zufügen von wirtschaftlichem Schaden gegenüber Israels Handelspartnern besonders unsere eigenen Länder daran hindern, Geschäfte zu tätigen und ebenso unseren wesentlichen wirtschaftlichen und beschäftigungspolitischen Interessen schaden, und

DIES VORAUSGESCHICKT wollen wir, die unterzeichnenden Teilnehmer der Vorstandskonferenz der Israel Allies Foundation (Stiftung der Verbündeten Israels) 2016 in Jerusalem, daher:

dem Staat Israel und dem jüdischen Volk zum bevorstehenden 50. Jahrestag der Wiedervereinigung Jerusalems als ihre ewige und unteilbare Hauptstadt und zum bevorstehenden 100. Jahrestag der Balfour-Deklaration GRATULIEREN, 

den jüdischen Staat Israel dabei UNTERSTÜTZEN, die ihm gesetzlich zustehenden Rechte und biblischen Versprechen zur Staatshoheit über die Gesamtheit seiner Länder und Territorien und deren Verteidigung geltend zu machen und dabei das Bedürfnis von Menschen aller Glaubensrichtungen nach einem starken und vereinten Israel mit Jerusalem als seiner ewigen und unteilbaren Hauptstadt anerkennen, und

Regierungen, Institutionen und führende Politiker auf der ganzen Welt dazu AUFRUFEN, die jüngste Resolution der UNESCO abzulehnen, die danach strebt, Jerusalems jüdische Wurzeln und christliche Vorstellungen und Tradition zu leugnen, ebenso die Falschdarstellung des jüdischen Staates Israel als Besatzer abzulehnen sowie den antisemitischen Charakter und die Wirkung der unangemessenen Verwendung des Begriffs gegen den Staat Israel gebührend zur Kenntnis zu nehmen.