Völkerrecht anerkennt jüdische Ansprüche in Judäa und Samaria

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Im Gegensatz zu Behauptungen der palästinensischen Führung und anderer Mitglieder der internationalen Gemeinschaft erkennt das Völkerrecht jüdische Ansprüche in Judäa und Samaria vollständig an. Diese Gebiete waren Teil des Mandats für Palästina, das Juden das Recht gewährte, sich überall westlich des Jordans niederzulassen und dort eine nationale Heimstatt zu errichten.

Von Rachel Avraham

Wie die Geschichte zeigt, wird das Mandat für Palästina, unterstützt von allen 51 Mitgliedern des damaligen Völkerbunds und völkerrechtlich kodifiziert, von den Vereinten Nationen in Artikel 80 der UN-Charta als rechtskräftig anerkannt. Darüber hinaus hat der Internationale Gerichtshof dies bei drei unterschiedlichen Anlässen erneut bestätigt.

Während einige Personen behaupten, dass das Mandat für Palästina nach seiner Beendigung im Jahr 1947 obsolet geworden sei, sind Völkerrechtswissenschaftlicher anderer Ansicht. So befindet Eugene Rostow, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in Yale: „Ein Treuhandverhältnis endet nicht, wenn ein Treuhänder stirbt, ausscheidet, Treuhandvermögen veruntreut oder entlassen wird. Die für das Treuhandverhältnis verantwortliche Stelle ernennt einen neuen Treuhänder oder sorgt anderweitig für die Erfüllung des vorgesehenen Zwecks.“ Während das Mandat für Palästina in Israel und Jordanien erlosch, als Israel und das Haschemitische Königreich ihre Unabhängigkeit erlangten, macht Rostow geltend, dass „seine Bestimmungen noch immer für das Westjordanland und den Gazastreifen gelten, die bisher weder Israel noch Jordanien zugeteilt noch ein unabhängiger Staat wurden.“

Der Völkerrechtsexperte fügt hinzu, dass die Waffenstillstandslinien von 1949, die Teil der Grenze zum Westjordanland sind, „lediglich die Position der beiden kämpfenden Armeen zu dem Zeitpunkt darstellen, als im Unabhängigkeitskrieg der endgültige Waffenstillstand erreicht wurde. Der Waffenstillstandsvertrag sieht, ausser im Fall des Libanons, ausdrücklich vor, dass die Waffenstillstandslinien mittels einer Vereinbarung geändert werden können, wenn die Parteien vom Waffenstillstand zum Frieden übergehen.“ Um es einfach auszudrücken: Das Völkerrecht betrachtet die Grenzen von 1967 nicht als die international anerkannten Grenzen des Staates Israel.

Israelische Rechtsansprüche auf Judäa und Samaria werden durch die Tatsache bekräftigt, dass kein anderer souveräner Nationalstaat das Gebiet für sich beansprucht. Sowohl die osmanischen Türken als auch die britische Mandatsmacht haben schon vor Jahrzehnten auf ihre Ansprüche auf das Land Israel, einschliesslich Judäa und Samaria, verzichtet. Darüber hinaus ist die Annexion von Judäa und Samaria durch Jordanien nach der Unabhängigkeitserklärung Israels international nie anerkannt worden, da sie als Akt der Aggression galt. Sowohl der UN-Sicherheitsrat als auch die UN-Vollversammlung erklärten damals, dass Israel im Krieg von 1948 ein friedliebender Staat war.

Professor und Richter Stephen M. Schwebel, der als Präsident des Internationalen Gerichtshofs tätig war, erklärt, dass der Grundsatz, dass „Gebietserwerb durch Krieg unzulässig ist“ im Zusammenhang mit anderen Prinzipien gesehen werden muss, „nämlich damit, dass aus einem Unrecht kein Rechtsanspruch entstehen kann und mit der Grundlage der Charta, dass die Mitglieder der Vereinten Nationen in ihren internationalen Beziehungen Drohungen oder den Einsatz von Gewalt gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines anderen Staates unterlassen sollen.“ So sind, anders ausgedrückt, durch Angriffskriege erworbene Gebiete nicht rechtmässig, womit die Ansprüche Jordaniens auf Judäa und Samaria wirksam zurückgewiesen werden. Auch Beobachter sind der Ansicht, dass die Tatsache, dass Jordanien offiziell seine Ansprüche auf Judäa und Samaria aufgegeben und einen Friedensvertrag mit Israel unterzeichnet hat, ohne diese Gebiete zurückgewonnen zu haben, den Fall für Israels Rechtsprechung wasserdicht macht.

Die Situation ist jedoch eine andere, wenn ein Staat im Laufe eines Verteidigungskriegs Land zurückerobert, das ursprünglich zu ihm gehörte, wie es Israel im Jahr 1967 tat. „Dort, wo sich der vorherige Besitzer eines Gebiets dieses Gebiet unrechtmässig angeeignet hat, hat der Staat, der dieses Gebiet nachfolgend in rechtmässiger Ausübung seiner Selbstverteidigung an sich bringt, gegenüber dem vorherigen Besitzer den grösseren Anspruch“, so Professor Schwebel. „Da Israel 1948 und 1967 auf der einen Seite defensiv agierte, während sich seine arabischen Nachbarn 1948 und 1967 auf der anderen Seite aggressiv verhielten, hat Israel einen grösseren Anspruch als Jordanien und Ägypten auf das, was einmal Palästina war, einschliesslich ganz Jerusalem.“

In Englisch zuerst erschienen bei The Jewish Press. Rachel Avraham ist Nachrichtenredakteurin und politische Kommentatorin für die Jerusalem Online News, die englischsprachige Internetausgabe der israelischen Channel 2 News. Sie hat einen Masterabschluss der Ben-Gurion-Universität in Nahoststudien. Das Thema ihrer Masterarbeit war: „Frauen und Dschihad: Die Debatte über palästinensische Selbstmordattentäterinnen in den amerikanischen, israelischen und arabischen Medien“.

3 Kommentare

  1. Sehr interessanter und überzeugender Bericht des damaligen Völkerbundes über das ehemalige Mandatsgebiet Palästina !

  2. In den Matriarchaten gab es kein Eigentum an der Mutter Erde. Derjenige, der etwas ausgesäht und gepflegt hat, durfte es ernten. Schon die Tatsache, dass es Eigentum an der Mutter Erde gibt ist absolut irre. Von habgiereigen und machtgiereigen Leuten erfunden um Geld und Macht zu erweitern. Auch die Einführung von Vaterländern ist pervers. Die Ursachen der Einführung des Eigentums, die Macht- und Habgier, begleiten das Eigentumsdenken bis heute und sind logischerweise mit Krieg verbunden. Eigentum ohne Krieg wird es niemals geben. Entweder wir leben mit dem Krieg oder wir schaffen das Eigentum ab. In Holland gibt es kein Privateigentum, da sind die Mieten deutlich billiger, außerdem gehen die Einnahmen an den Staat.

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