Wird die Schweiz die Palästinenser auf die UN-Kinderrechtskonvention verpflichten?

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Foto: UN photo
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Wie die gegenwärtige Geiselnahme in Israel in den nächsten Tagen auch ausgehen mag, der ironischste und zugleich tragischste Aspekt dieser Situation ist, dass PA-Präsident Mahmud Abbas vor kaum zwei Monaten ein Schreiben an den UN-Generalsekretär mit der Forderung übermittelte, den „Staat Palästina“ in 15 internationale Konventionen, einschliesslich der UN-Kinderrechtskonvention 1989 und dem Zusatzprotokoll über Kinder in bewaffneten Konflikten, aufzunehmen. Ein ähnliches Schreiben wurde dem Schweizer Bundesrat übermittelt, mit der Anfrage um Aufnahme in die 4. Genfer Konvention (1949) und dem Zusatzprotokoll (1977).

Nach Eingang der Anfrage vermeldete UN-Generalsekretär Ban Ki-moon innert kürzester Zeit, dass der Antrag „formgerecht“ sei und das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA teilte mit, dass die palästinensische Aufnahme ein Tag nach Erhalt des palästinensischen Schreibens in Kraft getreten sei.

Wie werden der UN-Generalsekretär, der Schweizer Bundesrat und die 194 Mitgliedsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention und der Genfer Konvention, sowie Abbas und seine Kollegen in der palästinensischen Führung auf die vertragsrechtliche Verpflichtung, die ihnen aufgrund dieser Abkommen obliegt, angesichts der Entführung und der illegalen Geiselnahme von drei israelischen Jugendlichen reagieren? Zwei der entführten Jugendlichen sind minderjährige Kinder wie in Artikel 1 der Kinderrechtskonvention als „unter 18“ definiert.

Relevanter jedoch ist, wie all diese Parteien die Entführung und Geiselnahme angesichts der Verpflichtung in Anwendung von Artikel 34 der 4. Genfer Konvention (1949) betrachten, demzufolge „Geiselnahme verboten ist.“

Das gleiche Frage gilt für den palästinensischen Verstoss gegen Artikel 19 der UN-Kinderrechtskonvention, der die Vertragspartei dazu verpflichtet, Kinder vor „jeglichen Formen physischer oder mentaler Gewalt, Verletzung oder Übergriffen, Vernachlässigung oder vernachlässigte Behandlung, Misshandlung oder Ausbeutung“ zu schützen.

Wie bezieht sich die neue palästinensische Einheitsführung – welche die Terrororganisation Hamas miteinschliesst – auf die Anforderung von Artikel 35 der Konvention, alle möglichen Massnahmen zu ergreifen, um eine Entführung oder Kinderhandel zu verhindern? Nicht weniger relevant ist Artikel 37 der Konvention, der Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen oder die Bestrafung von Kindern, unrechtmässige und willkürlichen Entzug ihrer Freiheit und Inhaftierung verbietet.

Es wird zu sehen sein, ob der UN-Generalsekretär, der Schweizer Bundesrat und das Internationale Rote Kreuz (ICRC), sowie ein jeder der 194 Mitgliedsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention und der Genfer Konvention irgend etwas unternehmen werden hinsichtlich dieser offenkundigen Verstösse durch eine Entität, die jüngst feierlich diesen Konventionen beigetreten ist – ohne jedoch die Absicht zu haben oder die Fähigkeit zu besitzen, auch nur eine der damit verbundenen Obligationen zu erfüllen.

Diese tragische Situation und die Heuchelei der UN, des Schweizer Bundesrates und der internationalen Gemeinschaft, die die palästinensische Forderung um Aufnahme in die internationalen Konventionen angenommen haben und die „geeinte“ palästinensische Regierung behandeln, als wäre sie fähig zu regieren, sollte uns als Warnruf dienen, unseren Kopf nicht weiter in den Sand zu stecken.

Aber das wird ist höchst unwahrscheinlich.

Alan Baker ist ehemaliger Rechtsberater des israelischen Aussenministeriums und ehemaliger Botschafter Israels in Kanada.

Originalversion: Palestinians and the UN Convention on the Rights of the Child by Alan Baker © Jerusalem Post, June 16, 2014.