Westjordanland, Cisjordanien, Judäa und Samaria

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Karte Osmanisches Reich. Foto PD
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Westjordanland, Cisjordanien, Judääa und Samaria – diese und viele weitere Begriffen finden täglich in den Medien Verwendung. Nachfolgend eine Kurzerklärungen ausgewählter Begriffe.

Das Westjordanland hat eine Grösse von 5‘860 km2 und seine Grenzen haben eine Länge von insgesamt 404 km. 307 km davon grenzen an Israel, 97 km grenzen an Jordanien. Im Westjordanland leben 2‘622‘544 (Stand Juli 2012) Personen. Davon sind ca. 83% palästinensische Araber (Palästinenser), Beduinen etc. sowie 17% Juden. Ca. 325‘500 (2011) israelische Siedler leben im Westjordanland sowie weitere 186‘929 (2010) in Ostjerusalem.

Bezeichnungen und Namen

Für die Bezeichnung des Gebietes sind unterschiedliche Begriffe gebräuchlich. International wird vor allem die Bezeichnung „West Bank“ (auf Deutsch „Westjordanland“) verwendet. „West und East Bank“ (East Bank = Jordanien) wurden massgeblich vom ehemaligen jordanischen König Abdallah I. geprägt. Auch die Bezeichnung Cisjordanien („auf dieser Seite des Jordan-Flusses“), analog zu Transjordanien („auf der anderen Seite des Jordan-Flusses; die alte Bezeichnung für Jordanien) findet heute noch gelegentlich Verwendung. Die NZZ verwendet in ihrer Berichterstattung vornehmlich die Bezeichnung Cisjordanien für das Westjordanland. In der israelischen Verwaltung wird dieses Gebiet „HaGadah HaMa’aravit“ (West Bank) genannt oder Judäa und Samaria [hebr. Yehuda we’Shomron], die biblischen Namen für das Gebiet. Beide Namen sind geographische Bezeichnungen dieses Gebiets. Die Bezeichnung Westjordanland umfasst nicht Ostjerusalem.

Hintergrund

Seit dem späten Mittelalter bis 1917 gehörte das Gebiet, das heute als Westjordanland bezeichnet wird, als Teil der Provinz Syrien zum Osmanischen Reich. Ab 1920 gehörte es zum Britischen Mandatsgebiet Palästina, welches auch die Gebiete des heutigen Israels sowie Jordaniens umfasste. Die UN-Teilungsplan, welcher mit der UN-Resolution 181 im November 1947 angenommen wurde, sah vor, dass das „Hügelland Judäa und Samaria“ ein Teil des neuen arabischen Staates wird. Im Unabhängigkeitskrieg von 1948 wurde das Gebiet jedoch von Transjordanien völkerrechtlich illegal besetzt und 1950 annektiert. Die Annexion wurde mit Ausnahme von Grossbritannien international nicht anerkannt. Transjordanien benannte sich in „Jordanien“ um und führte die Bezeichnung West Bank bzw. Westjordanland/Cisjordanien für das Gebiet ein.

1967 eroberte Israel diese jordanischen Gebiete während des Sechs-Tage-Krieges. Abgesehen von Ostjerusalem und dem ehemaligen israelisch-jordanischen Niemandsland wurde es nie annektiert, blieb allerdings unter israelischer Militärkontrolle. Erst nachdem das Westjordanland unter israelische Militärkontrolle gestellt wurde, begann der Aufbau israelischer Siedlungen auf diesem Gebiet. Jordanien gab seinen Besitzanspruch auf die Gebiete – ungeachtet der Designierung der PLO als „einzig legitime Vertreterin des Palästinensischen Volkes“ an der Konferenz der Arabischen Liga in Rabat 1974 –erst 1988 auf, als es sämtliche administrative und rechtliche Verbindungen mit dem Westjordanland auflöste und schliesslich auch allen dort lebenden Palästinensern die jordanische Staatsbürgerschaft entzog.

In den Osloer Abkommen von 1993 wurde festgelegt, dass der finale Status des Westjordanlandes Gegenstand einer künftigen Einigung zwischen Israel und der palästinensischen Führung sein müsse. Infolge dieser Interimsabkommen (1995) gab Israel die militärische Kontrolle über einen Teil der Gebiete auf.

Unterteilung des Westjordanlandes

Infolge der Olsoer Abkommen wurde das Westjordanland in die sogenannte A-, B- und C-Zone unterteilt:

A-Zone: Steht unter vollständiger Kontrolle der Palästinensischen Autonomiebehörde, sowohl in zivilen als auch militärischen Belangen. Die A-Gebiete machen 18% des gesamten Westjordanlandes aus, 55% aller Palästinenser im Westjordanland leben in dieser Zone.

B-Zone: Die Palästinensische Autonomiebehörde hat Hoheit in zivilen Angelegenheiten, Zusammenarbeit mit Israel in Sicherheitsangelegenheiten. Die B-Zone macht 21% der Gebiete aus und wird von 41% aller im Westjordanland ansässigen Palästinenser bewohnt.

C-Zone: In der C-Zone verfügt Israel über die volle Autorität. Die C-Zone macht 61% der Gebiete aus und wird von 4% aller im Westjordanland lebenden Palästinensern bewohnt. Neben israelischen Siedlungen, den Zugangsstrassen und Pufferzonen umfasst die C-Zone auch einen grossen Teil des Jordantals und der Judäischen Wüste.

Besetzte oder umstrittene Gebiete

Während das Westjordanland oft als „von Israel besetzte Gebiete“ bzw. „Occupied Palestinian Territories (OPT)“ bezeichnet wird, hält Israel daran fest, dass es sich dabei um „umstrittene Gebiete“ (wie etwa das Kaschmir-Gebirge) handelt. Israel stützt sich dabei auf die Begründung, dass sich der Begriff „besetzt“ in der 4. Genfer Konvention nur auf besetzte Territorien eines souveränen Staates beziehe, was im Falle des Westjordanlandes nicht der Fall sei, da die Besetzung durch Jordanien nie anerkannt worden sei. Folglich könne die Genfer Konvention in dem Fall nicht zur Anwendung kommen.

Weitere Begriffe

Die Grüne Linie bezieht sich auf die Demarkationslinie von 1949 zwischen Israel und seinen Nachbarn. Der Begriff findet auch Verwendung, um die Linien zwischen Israel und Gebieten zu bezeichnen, die während dem Sechs-Tage-Krieg (u.a. Westjordanland, Golanhöhen, Gazastreifen und Sinai-Halbinsel)  erobert wurden. Die Grüne Linie wird nicht als internationale oder permanente Grenze anerkannt.

Siedlungen sind israelische Siedlungen, die auf dem Gebiet errichtet wurden, die von Israel im Sechs-Tage-Krieg 1967 erobert wurden.

Die Legalität der Siedlungen: Die Mehrheit der internationalen Gemeinschaft betrachtet die israelischen Siedlungen auf Grundlage von Artikel 49 der 4. Genfer Konvention als illegal. Darin heisst es, dass „Die Besetzungsmacht nicht Teile ihrer eigenen Zivilbevölkerung in das von ihr besetzte Gebiet deportieren oder umsiedeln darf.”[1][2]

Israel hält daran fest, dass die 4. Genfer Konvention keine Anwendung auf die im Sechs-Tage-Krieg eroberten Gebiete findet, weil es weder im Westjordanland noch in Gaza vor 1967 einen international legal anerkannten Souverän gab. Daher erachtet Israel diese Gebiete nicht als „besetzt“ an und somit verletzten die dortigen Siedlungen nicht das Völkerrecht.

Aussenposten [3] sind israelische Siedlungen, die ohne behördliche Baugenehmigung errichtet worden sind. Diese „ungenehmigten Siedlungen“ sind in der Regel unabhängig von existierenden Siedlungen. Israel verwendet den Begriff „illegale Siedlungen“ für Aussenposten, die entweder teilweise oder gänzlich auf palästinensischem Privatboden erbaut wurden.

E-1 ist ein 12km² grosses Gebiet, das an Ostjerusalem angrenzt und in die Grenzen der Siedlungen Ma’ale Adumim im Westjordanland fällt und innerhalb der Zone-C liegt. Das Gebiet E-1 wurde unter der Regierung Yitzchak Rabin 1994 an die Ma’ale Adumim Siedlung angeschlossen und Pläne für den Wohnungsbau für dieses Gebiet wurden erstellt. Nachfolgende Regierungen – darunter auch Ariel Sharon und Ehud Olmert – haben ihre Position bezüglich E-1 festgehalten und die ganze Ma’ale Adumim Siedlung steht unter israelischer Souveränität.

Israelisch-jordanisches Niemandsland

Nach Unterzeichnung des Waffenstillstandabkommen am 4. April 1949 zwischen Israel und Jordanien gab es Gebiete, die zwischen den Waffenstillstandslinien lagen und als „no-man’s-land“ definiert wurden. Diese Landstücke befanden sich bis zum Sechs-Tage-Krieg 1967 angrenzend der geteilten Stadt Jerusalem und Latrun.

Wichtige Daten:

1967: Infolge des Sechs-Tage-Krieges fällt das Westjordanland und Ostjerusalem von Jordanien an Israel; die Golanhöhen von Syrien an Israel; die Sinai-Halbinsel und der Gazastreifen von Ägypten. Ausser Ostjerusalem stehen diese Gebiete unter israelischer Militärkontrolle. Die Besiedlung von erobertem Gebiet beginnt.

Die Stadtgrenzen von Jerusalem werden neu gezogen und beinhalten nun auch Ostjerusalem; Ostjerusalem ist das einzige im Krieg eroberte Gebiet, das offiziell von Israel annektiert wurde.

1978: Nach dem Camp-David Abkommen mit Ägypten, zwangsevakuiert Israel seine Bürger aus Siedlungen im Sinai.

1979: UN Sicherheitsrat verabschiedet Resolution 446, die israelische Siedlungen in Gebieten, die seit 1967 erobert wurden, als illegal (darunter auch Ostjerusalem) erklärt.

1980: Die Knesset verabschiedet das „Jerusalem Law“, das Jerusalem zur „ewigen und unteilbaren Hauptstadt“ Israels erklärt.

1981: Die Golanhöhen standen von 1967 bis 1981 unter israelischer Militärverwaltung. 1981 verabschiedet die Knesset das „Golan Heights Law“, womit die Golanhöhen unter israelisches Gesetz, Rechtsprechung und Verwaltung gestellt wurden.

1993: Die Regierung unter Yitzchak Rabin friert den Bau neuer Siedlungen im Westjordanland und Gazastreifen ein.

2003: Israel und die Palästinenser (vertreten durch die PLO) stimmen der “Road Map for Peace” zu, die vom Nahost-Quartett vorgeschlagen wurde. Israel stimmt einem Siedlungsstopp in allen besetzten Gebieten zu; Palästinenser verpflichten sich, der Gewalt abzuschwören.

2005: Unilaterale Abkoppelung Israels vom Gazastreifen und Zwangsevakuierung aller 21 Siedlungen sowie sämtlicher Militärposten.

2007: An der Annapolis Conference verlangen Palästinenser einen Siedlungsstopp; Israel gibt Baupläne in Ostjerusalem nicht auf.

2009: Israel legt einen 10-monatigen Baustopp im Westjordanland, nicht aber in Ostjerusalem, ein.

 


[1] http://www.icrc.org/ihl.nsf/WebART/380-600056
[2] http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_518_51/a49.html
[3]http://www.mfa.gov.il/MFA/Government/Law/Legal+Issues+and+Rulings/Summary+of+Opinion+Concerning+Unauthorized+Outposts+-+Talya+Sason+Adv.htm

 

 

 

2 Kommentare

  1. Sehr wichtiger und informativer Artikel. Danke. 🙂
    Trotzdem nicht ganz vollständig.
    Es fehlt vor allem die Entstehungsgeschichte des, leider auch hier mehrfach verwendeten, Kunstbegriffes "Ostjerusalem".
    Dieses sprachliche Konstrukt ist nämlich das direkte Ergebnis der jordanischen Besetzung und späteren Annexion des OSTTEILS Jerusalems, die mit der vollständigen Vertreibung der jüdischen Bevölkerungsmehrheit und dem Niederbrennen deren Wohnviertel und Synagogen einherging.
    Der Höhepunkt der Barbarei war aber ohne jeden Zweifel die Schändung des ältesten jüdischen Friedhofs der Welt, mit dessen Grabsteinen die Jordanier die Strassen und Latrinen pflasterten, wie es einst die Nazis in Krakau taten.

  2. Sollte man nicht statt von Grenzen (Israel, Cis – Jordanien) besser von Waffenstillstandlinien reden?

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