UN: Verlängerung für Navi Pillay – ohne Leistungsbeurteilung

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Navi Pillay. Foto United States Mission Geneva - Lizenziert unter CC BY 2.0 via Wikimedia Commons.
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Am 14. Mai kündigte UN-Generalsekretär Ban Ki-moon an, dass er die Verlängerung der Amtszeit der UN Hohen Kommissarin für Menschenrechte Navi Pillay unterstütze. Eine Nichtregierungs-Watchgroup erklärte, dass diese Entscheidung, die von der Absegnung durch die UN-Generalversammlung abhängig ist, ohne die erforderliche öffentliche Konsultation oder einer gesunden Diskussion ihrer vierjährigen Leistung auf dem Posten getroffen worden sei.

„Eine globale und herausgehobene Position, die von den Regierungen der Welt Transparenz und Rechenschaftspflicht fordert, sollte anderen ein Beispiel setzen“, sagte Hillel Neuer, ein internationaler Anwalt und Direktor der in Genf ansässigen Organisation UN Watch. „Doch heute haben wir dies nicht gesehen.“

Laut einer Studie von UN Watch zu Pillays Leistungen in den Jahren 2008 bis 2010 ergeben sich Bedenken bezüglich ihrer Fähigkeit, den dringlichsten Situationen den Vorrang einzuräumen. Im zweiten Teil der Studie, die sich auf ihren Arbeitszeitraum 2010 – 2012 bezieht, dürften sich Verbesserungen zeigen, doch die Daten aus Pillays ersten beiden Jahren als Hohe Kommissarin der UN für Menschenrechte zeigen Folgendes:

• UN Watch untersuchte alle Aussagen der von der UN Hohen Kommissarin für Menschenrechte Navi Pillay, die zwischen September 2008 und Juni 2010 auf der Website der UN veröffentlicht wurden. Während dieses Zeitraumes unterliess es Frau Pillay, die meisten der schlimmsten Übeltäter der Welt zu thematisieren.

• Sie hat sich zur Menschenrechtssituation in 146 Ländern nicht geäussert. Sie unterliess es, jegliche Besorgnis für die Opfer in den 34 Ländern zu äussern, die von Freedom House als „unfrei“ eingestuft wurden ‒ das sind zudem diejenigen Länder mit dem schlechtesten Ruf und den bedürftigsten Opfer.

• Sie unterliess es, weitere 50 Länder, die als „teilweise frei“ eingestuft wurden, und 63 Länder, die als „frei“ eingestuft wurden, zu kritisieren. Unter diesen nicht kritisierten Ländern befinden sich: Äquatorialguinea, Algerien, Angola, Aserbaidschan, Bahrain, Brunei, die Elfenbeinküste, Eritrea, Gabun, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kasachstan, Katar, Kirgisistan, Kongo (Brazzaville), Kuba, Laos, Mauretanien, Nordkorea, Oman, Ruanda, Saudi-Arabien, Sudan, Swasiland, Syrien, Tadschikistan, Tunesien, Turkmenistan, Usbekistan, die Vereinigten Arabischen Emirate, Vietnam und Weissrussland.

• Sie ignorierte den Iran: Frau Pillay versäumte es, eine öffentliche Erklärung als Reaktion auf die eindeutig belegte Gewalt gegen Demonstranten im Iran im Anschluss an die Präsidentschaftswahlen im Juni 2009 abzugeben. Ihr erster Kommentar erschien drei Monate, nachdem die ersten Berichte und Videomaterial darüber veröffentlicht worden waren, dass von der Regierung unterstützte paramilitärische Einheiten willkürlich Demonstranten festnahmen, verprügelten und töteten. Darüber hinaus sprach sie der iranischen Regierung gegenüber ihre Forderung, „diejenigen, die für friedliche Proteste festgenommen wurden, zu befreien, Berichte über ihre Misshandlung zu untersuchen und die Achtung der Menschenrechte zu gewährleisten“, erst als Teil ihrer traditionellen Eröffnungsrede bei der Sitzung des UN-Menschenrechtsrats im September 2009 aus. Sie gab keine Pressekonferenz und entschied sich, in dieser Sache keine dezidierte Erklärung abzugeben.

• Sie war nachgiebig am Golf: In einer „beispiellosen Anstrengung“, die arabischen Länder „miteinzubeziehen“, unternahm Pillay vom 17. bis zum 26. April 2010 eine zehntägige Reise durch die sechs arabischen Länder, die den Golf-Kooperationsrat (GCC) bilden. Öffentliche Erklärungen während oder in Bezug auf diese Reise waren weitgehend positiv und freundlich. Während die Hohe Kommissarin einige Bedenken hinsichtlich der Menschenrechte äusserte, wurde die Diskussion über die Menschenrechtssituation in diesen Ländern weitgehend gedämpft. In den Fällen, in denen Pillay Bedenken hinsichtlich der Menschenrechte äusserte, zog sie es vor, die Fortschritte des Landes zu loben, anstatt erfasste Missbräuche zu benennen oder anhaltende Verletzungen hervorzuheben.

• Sie ignorierte zunehmende Missbräuche in Syrien: Während dieses Zeitraumes setzte die syrische Regierung die Unterdrückung von Minderheiten und die Beschränkung der Freiheit der Meinungsäusserung und Versammlung trotz Versprechungen nach grösserer Transparenz durch Präsident Bashir al-Assad fort. Im Juli 2010 endeten die militärischen Gerichtsverhandlungen von zwei renommierten Menschenrechtsanwälten, Haitham al-Maleh und Muhannad al-Hassani, mit der Verhängung von Urteilen wegen Kritik an den syrischen Behörden aufgrund von Menschenrechtsfragen. Im März 2010 stürmten syrische Militärs das Haus des kurdischen Führers Abdel Hafez Abdel und nahmen ihn fest. Daneben inhaftierten sie Journalisten, Blogger und Schriftsteller dafür, dass diese Missbrauch und Korruption von Seiten der Regierung aufgedeckt hatten. Die Hohe Kommissarin hat jedoch auf keines dieser Ereignisse reagiert, und im Laufe ihrer Amtszeit hat sie keine öffentlichen Kommentare über die Lage der Menschenrechte in Syrien abgegeben.

Originalversion: NGO: UN renews rights chief Pillay without consultations on her record, UN Watch, May 14, 2012.