Die UN-Resolution 242

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Resolution 242 (1967)

vom 22. November 1967

 

Der Sicherheitsrat,

 

mit dem Ausdruck seiner anhaltenden Besorgnis über die ernste Situation im Nahen Osten,

 

unter Betonung der Unzulässigkeit des Gebietserwerbs durch Krieg und der Notwendigkeit, auf einen gerechten und dauerhaften Frieden hinzuarbeiten, in dem jeder Staat der Region in Sicherheit leben kann,

ferner unter Betonung dessen, dass alle Mitgliedstaaten mit der Annahme der Charta der Vereinten Nationen die Verpflichtung eingegangen sind, in Übereinstimmung mit Artikel 2 der Charta zu handeln,

 

1. erklärt, dass die Verwirklichung der Grundsätze der Charta die Schaffung eines gerechten und dauerhaften Friedens im Nahen Osten verlangt, der die Anwendung der beiden folgenden Grundsätze einschliessen sollte:

 

i) Rückzug der israelischen Streitkräfte aus (den)* Gebieten, die während des jüngsten Konflikts

besetzt wurden

 

ii) Beendigung jeder Geltendmachung des Kriegszustands beziehungsweise jedes Kriegszustands

sowie Achtung und Anerkennung der Souveränität, territorialen Unversehrtheit und politischen

Unabhängigkeit eines jeden Staates in der Region und seines Rechts, innerhalb sicherer und

anerkannter Grenzen frei von Androhungen oder Akten der Gewalt in Frieden zu leben;

 

 

2. erklärt ferner, dass es notwendig ist,

 

a) die Freiheit der Schifffahrt auf den internationalen Wasserwegen in der Region zu garantieren;

 

b) eine gerechte Regelung des Flüchtlingsproblems herbeizuführen;

 

c) die territoriale Unverletzlichkeit und politische Unabhängigkeit eines jeden Staates der Region

durch Massnahmen zu garantieren, die auch die Schaffung entmilitarisierter Zonen einschliessen;

 

3. ersucht den Generalsekretär, einen Sonderbeauftragten zu ernennen, der sich in den Nahen Osten begeben soll, um mit den beteiligten Staaten Verbindung aufzunehmen und zu unterhalten, mit dem Ziel, eine Einigung zu fördern und die Bemühungen zur Herbeiführung einer friedlichen und akzeptierten Regelung im Einklang mit den Bestimmungen und Grundsätzen dieser Resolution zu unterstützen;

 

4. ersucht den Generalsekretär, dem Sicherheitsrat baldmöglichst über den Stand der Bemühungen des Sonderbeauftragten Bericht zu erstatten.

 

Auf der 1382. Sitzung des Sicherheitsrats

einstimmig verabschiedet

 

* E: from territories; F: des territoires (Anm. d. Übers.)

Quelle : http://www.un.org/Depts/german/sr/sr_67/sr242-67.pdf

 

2 Kommentare

  1. Am 27. Mai 1967, kurz vor Kriegsausbruch verkündete Gamal Abdel Nasser, der Präsident Ägyptens :
    „Unser grundlegendes Ziel ist die Vernichtung Israels. Das arabische Volk will kämpfen.“

    5. Juni 1967
    Israel forderte König Hussein von Jordanien auf, nicht in den Krieg einzutreten. Er lehnte ab und ließ Westjerusalem und das Gebiet um Tel Aviv mit Artillerie beschießen. Israel antwortete mit Gegenangriffen.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Sechstagekrieg

  2. Danke dafür, wieder einmal auf die seit 1967 für alle UN-Mitglieder verbindliche Resolution hinzuweisen, welche auch die Grundlage der offiziellen schweizerischen Position ist.

    Mit dem einleitenden Satz der Resolution 242:
    „unter Betonung der Unzulässigkeit des Gebietserwerbs durch Krieg“ ist eigentlich schon alles gesagt: Die Annexion von im Krieg eroberten Gebieten ist verboten, ebenso wie eine jahrzehntelange Besetzung, die faktisch auf eine Annexion hinausläuft.

    Das Annexionsverbot ist nach internationalem Recht auch konform mit den in der 4. Genferkonvention enthaltenen Verpflichtungen an eine Besatzungsmacht, die es dieser verbieten, eigene Bevölkerungsteile in die besetzten Gebiete zu verlagern sowie das besetzte Land zu seinen Gunsten auszubeuten.

    Zum Streit, ob nun die englische oder französische Version gilt:
    Auch wenn man der englischen Variante folgt, ging es aus damaliger Sicht, um mögliche kleinere Grenzbereinigungen gegenüber der Waffenstillstandslinie von 1949, wie z.B. den Aufzeichnungen des damaligen US Aussenministers Dean Rusk* zu entnehmen ist.
    „Certain anomalies could easily be straightened out with some exchanges of territory, making a more sensible border for all parties.“
    (was offensichtlich nicht als Freibrief für eine breite Kolonisierung, resp. Annexion der oPT gemeint war.)

    Dass die USA spätestens seit Präsident Reagan von dieser Position abgewichen sind, ist bekannt. Die USA setzen sich damit über die 1967 auch von ihnen beschlossene Resolution 242 hinweg, mit der Folge, dass sich Israel faktisch ungehindert in die besetzten Gebiete ausdehnen kann.

    * siehe z.B. http://en.wikipedia.org/wiki/United_Nations_Secur

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